Sonstiger auslandsbezogener Terrorismus
Die Bundesanwaltschaft steht bei der Bekämpfung von Terrorismus in einer internationalen Verantwortung. Sie ermittelt deshalb auch zu terroristischen Taten im Ausland, wenn Täter sich in Deutschland aufhalten. Daneben beziehen sich Ermittlungen der Bundesanwaltschaft auf Unterstützungshandlungen, die von Deutschland aus für Terrororganisationen im Ausland erfolgen.
Zahlreiche Verfahren der Bundesanwaltschaft richten sich gegen Mitglieder und Unterstützer islamistischer Terrororganisationen wie den sog. „Islamischen Staat“ (IS) oder die „Jabhat al-Nusra“. Diese Vereinigungen sind für schwerste Straftaten vor allem in Syrien und im Irak verantwortlich. Auf das Konto des IS gehen überdies diverse Anschläge in Europa.
In der Vergangenheit hat die Bundesanwaltschaft auch Straftaten etwa von Mitgliedern der irischen IRA oder der tamilischen Gruppierung LTTE aufgeklärt. Nach wie vor liegt ein Ermittlungsschwerpunkt bei von Deutschland aus agierenden hochrangigen Mitgliedern der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) sowie der DHKP-C und TKP/ML. Diese Organisationen führen einen bewaffneten Kampf gegen den türkischen Staat mit dem Ziel, die Staatsführung zu stürzen. Sie verfügen in Deutschland über Strukturen, um Geldmittel, Waffen und sonstige militärische Ausrüstung zu beschaffen und Mitglieder oder Unterstützer zu mobilisieren.
Durch die konsequente Verfolgung solcher Straftaten wird verhindert, dass Deutschland zu einem Rückzugsgebiet für ausländische terroristische Vereinigungen wird. Damit wird die Bundesanwaltschaft ihrer Verantwortung bei der Bekämpfung von Terrorismus im internationalen Sicherheitsgefüge gerecht.
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