Der Generalbundesanwalt

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Linksextremistischer Terrorismus

Von Teilen der linksextremistischen Szene in Deutschland geht eine hohe Gewaltbereitschaft aus. Gewalt gegen Personen und gegen Sachen soll dabei als Mittel dienen, um eigene gesellschaftspolitische Vorstellungen durchzusetzen.

Perspektivaufnahme des Foyers der Bundesanwaltschaft Foyer

Seinen ideologischen Ursprung hat der gewaltbereite Linksextremismus in der studentischen Protestbewegung der späten 60er Jahre. Nach dem radikalen Gesellschaftsverständnis linksextremistischer Terroristen ist Gewalt ein erlaubtes Mittel zur Veränderung der politischen Verhältnisse. So begründete auch die „Rote Armee Fraktion“ (RAF) ihre Attentate und Morde. 1970 beging die RAF erste Straftaten. Den ersten Mord verübte sie am 22. Oktober 1971 an einem Hamburger Polizeibeamten. Insgesamt ist die RAF für 34 Morde, mehrere Entführungen sowie zahlreiche Banküberfälle und Sprengstoffattentate mit einer Vielzahl von Verletzten verantwortlich. Am 20. April 1998 erklärte die RAF ihre Auflösung. Während die bloße Mitgliedschaft in der RAF inzwischen verjährt ist, führt die Bundesanwaltschaft weiterhin Ermittlungsverfahren wegen Mordes und anderer nichtverjährter schwerer Straftaten von RAF-Tätern.

Die linksextremistische Terrorgruppe „Revolutionäre Zellen“ (RZ) verübte im November 1973 ihren ersten Anschlag. Im Unterschied zur relativ kleinen RAF bestanden die RZ aus größtenteils selbstständig handelnden Zellen. Insgesamt beging die RZ 186 schwere Straftaten wie Schusswaffen-, Brand- und Sprengstoffanschläge. Allein 40 dieser Anschläge waren der „Berliner Zelle“ zuzurechnen, deren Mitglieder durch die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft überführt wurden. Sie wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

In der jüngeren Vergangenheit hat die Bundesanwaltschaft auch zu Fällen ermittelt, in denen Mitglieder von linksextremistischen Vereinigungen die gewaltsame Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner, insbesondere mutmaßlichen Rechtsextremisten, gesucht hatten. Der von beiden Seiten zunehmend gewaltorientiert geführte Konflikt ist ein weiterer Schwerpunkt der Bundesanwaltschaft.

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