Der Generalbundesanwalt

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Dienstsitz



Kurz nach der Gründung der Bundesrepublik wurde auf Beschluss des Deutschen Bundestages im Jahr 1950 die Bundesanwaltschaft gegründet. Die Bundesanwaltschaft ist die einzige Staatsanwaltschaft des Bundes in der ansonsten föderal organisierten Justiz in Deutschland. Der Bundesgerichtshof teilte sich mit der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe eine gemeinsame Liegenschaft, bis die Bundesanwaltschaft ihren aktuellen Sitz im Jahr 1998 bezog. Der Neubau entstand auf dem Gelände der früheren „Deutschen Waffen- und Munitionsfabrik“, dem heutigen Zentrum für Kunst- und Medientechnologie (ZKM). Der Entwurf des Gebäudes stammt von dem international anerkannten Architekten Prof. Oswald Mathias Ungers. Der Neubau bietet mehrere Beispiele für das Prinzip „Kunst am Bau“. Hervorzuheben ist der Wandfries von Prof. Dr. Hans-Peter Reuter im Siegfried-Buback-Saal, der mit seinen blauen Würfeln den präzisen Gestaltungswillen der Architekten und Künstler widerspiegelt.

Modell des Gebäudes der Bundesanwaltschaft Modell Gebäude

Neben dem Dienstsitz in Karlsruhe unterhält die Bundesanwaltschaft auch einen Dienstsitz in Leipzig. Dort sind zwei der sechs Revisionsreferate der Bundesanwaltschaft angesiedelt. Hier werden die Verfahren des ebenfalls in Leipzig ansässigen 5. und 6. Strafsenats des Bundesgerichtshofs bearbeitet.

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