Der Generalbundesanwalt

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Umweltpolitik

Präambel

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof bekennt sich in seinem Handeln zu einer nachhaltigen Entwicklung. Der Schutz der Natur und der Umwelt wird als eine wichtige Aufgabe betrachtet und ist bei allen Entscheidungen und Aktivitäten zu berücksichtigen. Im Rahmen seiner Arbeit verpflichtet sich der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, auf eine stetige Verbesserung des Umweltschutzes hinzuwirken. Das Ziel ist ein effizienter Ressourceneinsatz sowie ein schonender Umgang aller natürlichen Lebensgrundlagen. Um das Umweltprogramm zu verwirklichen, die Grundsätze der Umweltpolitik einzuhalten, die Umweltsituation kontinuierlich zu verbessern und die Umweltbelastungen zu minimieren, wird ein Umweltmanagementsystem dauerhaft eingerichtet, mit dem eine nachhaltige Verbesserung der Umwelt erreicht werden soll.

Leitlinien

1. Integration von Nachhaltigkeit

Für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist es ein wichtiges Ziel das Leitbild der Nachhaltigkeit in der Behörde zu etablieren sowie einen kontinuierlichen Austausch zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu fördern und auszubauen. Besonders begrüßt werden die Durchführung von Projekten, Schulungen und Veranstaltungen, die sich mit dem Thema der Nachhaltigkeit auseinandersetzen.

2. Einhaltung der Rechtsvorschriften

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof verpflichtet sich, die für ihn geltenden Umweltgesetze und sonstigen einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten. Die zuständigen Beschäftigten der Behörde kontrollieren in wiederkehrender Folge die Umsetzung der Umweltpolitik und des Umweltprogramms und leiten Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung ein. Zur Teilnahme am kontinuierlichen Verbesserungsprozess sind ausdrücklich alle Beschäftigten der Behörde eingeladen. Für das Dienstgebäude Brauerstraße 30, Karlsruhe, wird eine Zertifizierung nach dem europäischen Umweltmanagementsystem „Eco-Management and Audit Scheme (EMAS)“ angestrebt.

3. Umweltbelastungen erkennen

Im Rahmen des Umweltmanagements ermittelt, analysiert und bewertet der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in allen Tätigkeitsbereichen die direkten und indirekten Umweltauswirkungen seines Handelns. Der Ressourcenverbrauch und die daraus resultierenden Umweltbelastungen sollen dauerhaft gesenkt werden.

4. Reduzierung des Ressourcenverbrauchs

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist bestrebt, Abfälle zu vermeiden und nicht vermeidbare Abfälle umweltgerecht zu entsorgen, Ressourcen wie Strom, Heizenergie und Wasser einzusparen, in der Verwaltung möglichst umweltverträgliche Materialien einzusetzen und alle Materialien sparsam zu verwenden, beim Bezug von Lebensmitteln umwelt- und sozialverträgliche Produkte aus der Region oder aus fairem Handel zu bevorzugen und auf eine umweltschonende Mobilität bei Dienstreisen zu achten.

5. Aktive Gestaltung und Weiterbildung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof beteiligen sich an der Umsetzung des Umweltmanagementsystems und an den Ent-scheidungen zum Umweltschutz, indem sie hierzu Ideen, Vorschläge und Überlegungen entwickeln. Außerdem sind sie durch ihre Teilnahme am Umweltmanagement aktiv in die Umsetzung der Umweltpolitik mit einbezogen. Durch regelmäßig durchgeführte Informations-veranstaltungen und Weiterbildungsmaßnahmen soll umweltgerechtes Handeln gefördert werden. In allen Fragen des Umweltschutzes wird zudem der Dialog mit den Beschäftigten und der Öffentlichkeit gesucht.

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