Der Generalbundesanwalt

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Abordnung wissenschaftlich Mitarbeitende



An die Bundesanwaltschaft sind derzeit etwa 50 wissenschaftlich Mitarbeitende abgeordnet. Es handelt sich um qualifizierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter aus der Justiz der 16 Bundesländer, die für die Dauer von drei Jahren an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof abgeordnet werden.

Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den zwei Ermittlungsabteilungen, der Revisionsabteilung und der Abteilung für Leitungsaufgaben tätig. In den Referaten der Ermittlungsabteilungen bearbeiten sie die in die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts fallenden Ermittlungsverfahren, bei größeren Ermittlungskomplexen gemeinsam mit erfahrenen Planbeamtinnen und Planbeamten der Bundesanwaltschaft. In der Revisionsabteilung erstellen sie Rechtsgutachten und vertreten diese in mündlichen Verhandlungen des Bundesgerichtshofs. Die Abteilung für Leitungsaufgaben ist unter anderem für das parlamentarische Fragewesen und Internationale Beziehungen zuständig.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist fortwährend daran interessiert, qualifizierte Kolleginnen und Kollegen für eine Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin / wissenschaftlicher Mitarbeiter (m, w, d) zu gewinnen. Die Abordnungsvoraussetzungen und die -praxis der einzelnen Bundesländer sind unterschiedlich. Manche Bundesländer schreiben Abordnungsmöglichkeiten landesweit aus, in anderen Bundesländern werden Staatsanwältinnen / Staatsanwälte sowie Richterinnen / Richter gezielt angesprochen. Aufgrund dessen ist eine unmittelbare Bewerbung beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nicht möglich.

Die Abordnung erfolgt in der Regel für die Dauer von drei Jahren. Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in dieser Zeit in zwei Abteilungen eingesetzt; entweder in den beiden Ermittlungsabteilungen der Bundesanwaltschaft oder einer Ermittlungsabteilung (zwei Jahre) und der Revisionsabteilung (ein Jahr). Voraussetzung für eine Abordnung von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Richterinnen und Richter ist eine mindestens zweijährige Berufserfahrung.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof strebt eine Erhöhung des Frauenanteils der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht. Es besteht die Möglichkeit einer Abordnung in Teilzeit. Zudem ist elektronisch unterstütztes mobiles Arbeiten möglich.

Für weitere Fragen im Hinblick auf eine Abordnung an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof können Sie sich gerne an die zuständige Leiterin des Referats Personal höherer Dienst, Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof Frauke Koehler (0721/81910), wenden.

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