Der Generalbundesanwalt

Navigation und Service

Ausschreibung zweier Planstellen der Besoldungsgruppe R6

Beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof können zwei Oberstaatsanwältinnen oder Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof zu Bundesanwältinnen oder Bundesanwälten beim Bundesgerichtshof ernannt werden.

In Betracht kommen nur außergewöhnlich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber, die als Oberstaatsanwältin oder Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof über eine ganz besonders umfangreiche und breite Berufserfahrung sowie über eine ausgeprägte Führungskompetenz verfügen. Die Bewerberinnen oder Bewerber müssen nach der Übernahme in den Bundesdienst in mindestens zwei Abteilungen der Bundesanwaltschaft eingesetzt worden sein, hierbei sollen sie in einer der Ermittlungsabteilungen und in der Revisionsabteilung tätig gewesen sein.

Fach- und Sozialkompetenz, Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft, hohe Flexibilität sowie die Bereitschaft und Fähigkeit zu teamorientiertem Arbeiten sind ebenso Teil des Anforderungsprofils wie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungs-vermögen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen überdies jederzeit bereit sein, in allen Aufgabenbereichen der Behörde eingesetzt zu werden und ihren Dienst in Karlsruhe oder Leipzig zu versehen.

Im Sinne beruflicher Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle eignet sich auch zur Besetzung mit einer Teilzeitkraft.

Bewerbungen können bis zum 20. August 2021 der Behördenleitung (z. Hd. Frau Schulte, L 4.3) zugeleitet werden.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK