Ausschreibung für drei Oberstaatsanwältinnen oder Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof
Ausschreibung für drei Oberstaatsanwältinnen oder Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof
Beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof können drei Oberstaatsanwältinnen oder Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof zu Bundesanwältinnen oder Bundesanwälten beim Bundesgerichtshof ernannt werden.
In Betracht kommen nur außergewöhnlich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber, die als Oberstaatsanwältin oder Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof über eine ganz besonders umfangreiche und breite Berufserfahrung sowie über eine ausgeprägte Führungskompetenz verfügen. Die Bewerberinnen oder Bewerber müssen nach der Übernahme in den Bundesdienst in mindestens zwei Abteilungen der Bundesanwaltschaft eingesetzt worden sein, hierbei sollen sie in einer der Ermittlungsabteilungen und in der Revisionsabteilung tätig gewesen sein.
Fach- und Sozialkompetenz, Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft, hohe Flexibilität sowie die Bereitschaft und Fähigkeit zu teamorientiertem Arbeiten sind ebenso Teil des Anforderungsprofils wie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen überdies jederzeit bereit sein, in allen Aufgabenbereichen der Behörde eingesetzt zu werden und ihren Dienst in Karlsruhe oder Leipzig zu versehen.
Im Sinne beruflicher Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle eignet sich auch zur Besetzung mit einer Teilzeitkraft.
Bewerbungen können bis zum 30. Januar 2023 der Behördenleitung (z. Hd. Frau Schulte/Frau Lupberger, G1L4) zugeleitet werden.