Mitarbeiter/in für den Kanzleidienst (w, m, d) - Dienststelle Leipzig
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Dienststelle Leipzig - sucht voraussichtlich zum 1. Juni 2020
eine/n Mitarbeiter/in für den Kanzleidienst (w, m, d).
Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für die Dauer einer Elternzeitvertretung.
Aufgabengebiet:
Die Tätigkeit umfasst in erster Linie Schreib- und Kanzleiarbeiten sowie einfache Bürotätigkeiten.
Wir erwarten:
Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Justizangestellten, zum/zur Fachangestellten für Bürokommunikation bzw. zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten/Rechtsanwaltsgehilfen/in vermittelt die für die Tätigkeit in der Schreibkanzlei erforderlichen Kenntnisse.
Voraussetzungen für die Besetzung der Stelle sind gute schreibtechnische Fähigkeiten sowie gute Kenntnisse im Umgang mit MS-Office Anwendungen.
Die Bereitschaft zur Leistung von Rufbereitschaft, Mehrarbeit bzw. Überstunden wird erwartet.
Wir bieten:
Entlohnung nach TVöD (Entgeltgruppe 4). Neben dem Grundentgelt wird eine Zulage nach dem Tarifvertrag vom 4. November 1971 über Zulagen für Beschäftigte bei obersten Bundesbehörden gezahlt.
Auch Bewerbungen mit dem Wunsch nach Teilzeitarbeit werden berücksichtigt; die personellen und organisatorischen Möglichkeiten von Teilzeitarbeit werden bei Eingang entsprechender Bewerbungen geprüft.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof setzt sich für Chancengleichheit nach dem Bundesgleichstellungsgesetz ein. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Ihre schriftliche Bewerbung nebst aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 31. März 2020 (Eingang beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof) an
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
- Personalregistratur -
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe
oder
Bewerbungen@gba.bund.de
(aus sicherheitstechnischen Gründen bitte ausschließlich PDF-Dateien)
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Edelmann (Tel. 0721/81 91 5004) und Frau Knappe (Tel.: 0721/81 91 5009) gerne zur Verfügung.
Aufgrund rechtlicher Vorschriften bewahrt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Bewerbungsunterlagen auch im Falle einer erfolglosen Bewerbung für die Dauer von mindestens drei Monaten auf. Mit der Bewerbung auf die o.g. Stelle erklärt sich der/die Bewerber/in damit einverstanden.