Der Generalbundesanwalt

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Anklage gegen einen mutmaßlichen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ erhoben

Ausgabejahr 2025
Datum 20.08.2025

Anklage gegen einen mutmaßlichen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 7. August 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen den

russischen Staatsangehörigen Akhmad E.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, als Heranwachsender (§ 105 JGG) eine terroristische Vereinigung im Ausland unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, § 129b Abs. 1 StGB). Daneben werden ihm versuchte Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1, §§ 22, 23 StGB), Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 91 Abs. 1 Nr. 2 StGB), Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 2a StGB) und Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) vorgeworfen.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Akhmad E. ist Anhänger der Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS). Ab Anfang Februar 2025 plante er zunächst, einen Anschlag in Deutschland, etwa auf die israelische Botschaft in Berlin, zu begehen. Hierzu verschaffte er sich im Internet unter anderem Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen. Eine Umsetzung des Vorhabens scheiterte aber daran, dass der Angeschuldigte die zur Herstellung von Sprengstoff erforderlichen Komponenten nicht besorgen konnte. Parallel zu seinen Anschlagsideen übersetzte Akhmad E. für den IS Propagandamaterial ins Russische und Tschetschenische. Am 20. Februar 2025 begab sich der Angeschuldigte zum Flughafen Berlin-Brandenburg, um sich nunmehr in Pakistan dem IS anzuschließen und militärisch trainieren zu lassen. Zur Finanzierung der Reise schloss er zwei Mobilfunkverträge über teure Smartphones ab, die er sodann gewinnbringend verkaufte. Kurz vor Reiseantritt schickte er einem mutmaßlichen IS-Mitglied im Ausland ein Video mit dem Treueschwur auf die Organisation.

Akhmad E. wurde am 20. Februar 2025 auf dem Weg zum Boarding am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren im Juni 2025 von der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg übernommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 38 vom 5. Juni 2025).

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