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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben

Ausgabejahr 2022
Datum 24.08.2022

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 9. August 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

die deutsche Staatsangehörige Monika K.

erhoben.

Die Angeschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) hinreichend verdächtig. Zudem wird ihr ein Kriegsverbrechen gegen Eigentum (§ 9 Abs. 1 VStGB) zur Last gelegt.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Monika K. ist Anhängerin des salafistischen Islam. Im Juli 2013 reiste sie zusammen mit ihrem nach islamischen Ritus angetrauten Ehemann von Deutschland über Ägypten nach Syrien aus. Dort schlossen sich beide im Februar 2014 der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. Während ihr Ehemann als Kämpfer in Syrien und im Irak eingesetzt war, führte die Angeschuldigte den gemeinsamen Haushalt. Hierfür erhielten die Eheleute vom IS eine monatliche Alimentation. Im Frühjahr 2015 bezog das Paar eine vom IS unentgeltlich zur Verfügung gestellte Villa in der irakischen Stadt Hit, die mit einer hochwertigen Einrichtung samt Whirlpool ausgestattet war. Die rechtmäßigen Bewohner des Hauses waren zuvor vor den herannahenden Kämpfern des IS geflohen oder von diesem vertrieben worden.

Nachdem ihr erster Ehemann im Jahr 2015 bei Kämpfen ums Leben gekommen war, heiratete Monika K. nacheinander noch zwei weitere IS-Kämpfer. Auch mit ihnen lebte sie an verschiedenen Orten unter der Herrschaft des IS im Irak und in Syrien und führte gegen Entlohnung durch den IS den Haushalt.

Im März 2019 nahmen kurdische Kräfte die Angeschuldigte fest und verbrachten sie in das Flüchtlingslager Al-Hol in Nordsyrien. In dem Lager betrieb Monika K. ein Spendennetzwerk für weibliche Angehörige des IS. Über verschiedene Messenger-Dienste rief sie zu Spenden für IS-Mitglieder in Flüchtlingslagern auf. Im Dezember 2019 wurde die Angeschuldigte von einem höherrangigen IS-Mitglied aus Al-Hol geschleust und heiratete diesen nach islamischem Ritus als Zweitfrau. Das Paar zog nach Idlib, von wo aus Monika K. weiter für die finanzielle Unterstützung von IS-Mitgliedern, insbesondere zu deren Ausschleusung aus Flüchtlingslagern zurück zur Vereinigung, warb. Überdies stellte sie sich für die Entgegennahme entsprechender Geldmittel zur Verfügung und unterhielt den Kontakt zwischen Geldbeschaffern in Deutschland einerseits und zu unterstützenden weiblichen IS-Mitgliedern in Syrien andererseits.

Monika K. wurde im September 2020 auf dem Weg nach Al-Hol festgenommen, wo sie IS-Mitglieder kontaktieren wollte. Sie befand sich bis zu ihrer Rückkehr nach Deutschland in türkischem Gewahrsam. Sie wurde am 11. März 2022 bei ihrer Einreise am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen und befindet sich weiter in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 11 und Nr. 12 vom 12. März 2022).

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