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Anklage gegen mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben

Ausgabejahr 2021
Datum 16.11.2021

Anklage gegen mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 29. Oktober 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen

die deutsche Staatsangehörige Denise S.

erhoben.

Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB). In diesem Zusammenhang werden ihr zudem Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Var. 8 AWG i.V.m. Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 632/2013 der Kommission vom 29. Juni 2013) sowie die Nichtanzeige einer geplanten Straftat (§ 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 89a Abs. 2a StGB) zur Last gelegt.

Bei der Angeschuldigten handelt es sich um die nach islamischem Ritus angetraute Ehefrau von Aymen A.-J. Gegen ihn hat die Bundesanwaltschaft am 6. Oktober 2021 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart erhoben (vgl. Pressemitteilung Nr. 52 vom 29. Oktober 2021).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Denise S. hängt einem extremistisch-islamistischen Weltbild an. Spätestens im Juli 2020 schloss sie sich von der Bundesrepublik Deutschland aus der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. Zur Förderung der Ziele dieser Vereinigung organisierte sie gemeinsam mit Aymen A.-J. die Sammlung und den Transfer von Geldern an in Syrien befindliche IS-Mitglieder. Hierzu wirkte sie an der Beschaffung der zu transferierenden Gelder mit und hielt den Kontakt zu den Transaktionsempfängern und den weiteren, in die Organisation der Transfers eingebundenen weiblichen IS Mitgliedern.

Entsprechend ihrer Aufgabe kommunizierte Denise S. ab Juli 2020 mit einem weiblichen IS-Mitglied. Diese Frau sollte aus einem kurdischen Flüchtlingslager befreit werden, um ihr eine Rückkehr zum IS zu ermöglichen. In Umsetzung des Vorhabens richtete die Angeschuldigte zudem ein Spendenkonto ein und verfasste einen Spendenaufruf.

Im September 2020 veranlasste Denise S. ihren Ehemann Aymen A.-J., einen Betrag von 320 US-Dollar nach Syrien zu transferieren. Ein Teil des Geldes ging an die erwähnte Frau im kurdischen Flüchtlingslager, der andere Teil kam einem in Idlib befindlichen weiblichen IS-Mitglied zugute. Letzterer Person ließ die Angeschuldigte im Februar 2021 weitere 100 Euro zukommen.

Spätestens seit Mitte Dezember 2020 wusste Denise S., dass Aymen A.-J. nach Afrika reisen wollte, um sich dort einem IS-Verband anzuschließen und sodann in Afrika oder Syrien für den IS als Kämpfer tätig zu werden. Dennoch teilte die Angeschuldigte diesen Sachverhalt bis zum Aufbruch ihres Ehemannes am 2. Januar 2021 keiner Behörde mit. Ayman A.-J. wurde am gleichen Tag bei dem Versuch der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland von Beamten der Bundespolizei kontrolliert und festgenommen.

Die Angeschuldigte wurde am 30. August 2021 festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 42 vom 30. August 2021 sowie Nr. 43 vom 31. August 2021).

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