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Anklage wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung („Goyim-Partei“)

Ausgabejahr 2021
Datum 07.06.2021

Anklage wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung („Goyim-Partei“)

Die Bundesanwaltschaft hat am 7. Mai 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

den deutschen Staatsangehörigen Fadi J.,
den deutschen Staatsangehörigen Marcus B. und
den deutschen Staatsangehörigen Christian B.

erhoben.

Die Angeschuldigten Fadi J. und Marcus B. sind hinreichend verdächtig, sich mit weiteren Personen zu der Vereinigung „Internationale Goyim Partei (IGP)“ zusammengeschlossen zu haben, um über verschiedene Internet-Plattformen volksverhetzende Inhalte zu verbreiten. Ihnen wird daher zur Last gelegt, eine kriminelle Vereinigung gegründet und sich an ihr als Rädelsführer beteiligt zu haben (§ 129 Abs. 1, Abs. 5 Satz 2 StGB). Zudem sind sie angeklagt, beim Betrieb der Plattformen in wechselnder Beteiligung Straftaten der Volksverhetzung begangen zu haben (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1 a) bis c), Abs. 3 und 5 StGB).

Christian B. ist angeklagt, Mitglied dieser kriminellen Vereinigung gewesen zu sein und ebenfalls volksverhetzende Inhalte innerhalb des „Goyim-Netzwerkes“ veröffentlicht zu haben (§ 129 Abs. 1, § 130 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1 a) und c), Abs. 3 und 5 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Fadi J. errichtete ab dem Jahr 2014 im Internet ein länderübergreifendes Netzwerk, um weltweit antisemitische Hetze zu verbreiten. Hierzu baute er bei verschiedenen Internetplattformen eine aus der Seite „Internationale Goyim Partei (IGP)“, aus mindestens 29 „Goyim-Ländergruppen“ sowie aus mehreren Foren bestehende Infrastruktur auf und verbreitete auf diesem Wege antisemitische Inhalte. Diesen Umstand nahmen Betreiber der Internetplattformen zum Anlass, Kanäle des Angeschuldigten zu sperren oder zu löschen. Vor diesem Hintergrund wechselte Fadi J. zu einem Anbieter in Russland, bei dem solche Einschränkungen nicht zu erwarten waren. Dort richtete er Anfang des Jahres 2016 die Seiten der „IGP“ sowie der Ländergruppen und andere „Themen-Foren“ ein.

Parallel zum Aufbau dieser technischen Infrastruktur gründete Fadi J. zusammen mit Marcus B. sowie weiteren Gleichgesinnten eine Vereinigung, um fortan gemeinsam das „Goyim-Netzwerk“ zu betreiben. Zu diesem Zweck räumte Fadi J. weiteren Mitgliedern die hierfür notwendigen Administratorenrechte ein und bildete mit ihnen die Führungsgruppe der Vereinigung. So bestimmten sie die inhaltliche Ausrichtung des gesamten „Goyim-Netzwerkes“ und erledigten arbeitsteilig die anfallenden organisatorischen sowie technischen Aufgaben. Die sogenannte Ländergruppe „Goyim Partei Deutschland (GPD)“ wurde dabei maßgeblich durch Fadi J. und Marcus B. betreut. Dort stellten die beiden Angeschuldigten sowie weitere Mitglieder kontinuierlich zahlreiche extrem antisemitische, fremdenfeindliche und den Nationalsozialismus verherrlichende Beiträge ein und machten sie auf diesem Weg öffentlich zugänglich.

Christian B. und weitere Personen schlossen sich in der Folgezeit als Mitglieder der Vereinigung an, ohne Teil der aus den Administratoren bestehenden Führungsgruppe zu sein. Dabei unterhielt Christian B. direkten Kontakt mit Fadi J. und stellte selbst in erheblichem Umfang antisemitische Inhalte in der Ländergruppe „Goyim Partei Deutschland“ sowie in anderen Bereichen des „Goyim-Netzwerkes“ ein.

Die Angeschuldigten Fadi J. und Marcus B. wurden am 16. Juli 2020 auf Veranlassung der Bundesanwaltschaft festgenommen und befinden sich in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 26 vom 16. Juli 2020, Nr. 27 vom 17. Juli 2020 sowie Nr. 36 vom 27. August 2020).

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