Der Generalbundesanwalt

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Anklage wegen der Anschlagsserie in Waldkraiburg
und weiterer Anschlagsvorhaben erhoben

Ausgabejahr 2020
Datum 21.12.2020

Anklage wegen der Anschlagsserie in Waldkraiburg
und weiterer Anschlagsvorhaben erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 8. Dezember 2020 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen

den deutschen Staatsangehörigen Muharrem D.

wegen der Anschlagsserie in Waldkraiburg erhoben.

Der Angeschuldigte ist des versuchten Mordes zum Nachteil von 31 Menschen und der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil von 4 Menschen hinreichend verdächtig (§ 211 Abs. 1, Abs. 2 Var. 4, 5 und 7, § 224 Abs. 1 Nrn. 1 und 3, § 223 Abs. 1 StGB). Des Weiteren ist er wegen Brandstiftungsdelikten, unter anderem wegen Brandstiftung, schwerer Brandstiftung und versuchter Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306 Abs. 1 Nr. 1, § 306a Abs. 2, § 306c, §§ 22, 23 StGB), sowie Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB) angeklagt. Vorgeworfen werden ihm außerdem Verstöße gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz sowie Sachbeschädigung.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Muharrem D. durchlief seit 2017 einen Prozess der religiösen Radikalisierung und wurde Anhänger eines islamistisch-jihadistischen Weltbildes sowie der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“. Zudem entwickelte er im Zusammenhang mit dem Agieren des türkischen Staates im Syrienkonflikt sowie dessen Umgang mit bestimmten Predigern in der Türkei einen nachhaltigen Hass auf den türkischen Staat und Menschen türkischer Abstammung. Daher fasste er den Entschluss, Anschläge auf Mitbürgerinnen und Mitbürger türkischer Herkunft zu verüben und damit eine Spirale von Gewalt und Gegengewalt herbeizuführen.

1. Zu diesem Zweck kaufte sich der Angeschuldigte eine halbautomatische Pistole nebst 10 Patronen. Zudem eignete sich der Angeschuldigte über das Internet das Wissen über die Herstellung und Handhabung von Sprengstoffen, Spreng- sowie Brandvorrichtungen an und verschaffte sich ab Sommer 2017 die zu deren Herstellung notwendigen Materialien. Insgesamt bezog er - vorwiegend über den Versandhandel - rund 100 Kilogramm Chemikalien. Weitere Chemikalien - rund 40 Kilogramm - entwendete er zwischen Oktober 2016 und August 2018 bei seinem Arbeitgeber. In Baumärkten kaufte er Eisenwaren, die er für die Hüllen sowie die Splitterladungen von Rohrbomben verwenden wollte.

Aus den vorgenannten Materialien stellte der Angeschuldigte im August 2017 unter anderem 23 nahezu gebrauchsfertige Rohrbomben sowie über 45 Kilogramm Sprengstoff her, die er anschließend in einem seiner Kraftfahrzeuge deponierte und dort beließ. Nach dem Scheitern seiner im Jahr 2018 nach islamischen Ritus geschlossenen Ehe bemühte er sich zunächst intensiv über Moscheen in München um eine Kontaktaufnahme zu Mitgliedern des „Islamischen Staates“. Hintergrund war sein Wunsch, nach Syrien auszureisen und sich dort dieser terroristischen Vereinigung anzuschließen. Bedingt durch die Erfolglosigkeit seines Ansinnens trieb er die Vorbereitungen für seine Anschlagspläne in Deutschland weiter voran. Er fasste den Entschluss, im Zeitraum vom 15. bis 17. Mai 2020 Anschläge auf mehrere Moscheen des Dachverbandes DITIB im näheren Umkreis von Waldkraiburg zu begehen. Anschließend wollte er das türkische Generalkonsulat in München sowie mit einer Bombe die DITIB-Zentralmoschee in Köln angreifen. Bei den Anschlägen auf die Moscheen wollte er die jeweiligen Imame erschießen.

2. In der Schlussphase seiner Vorbereitungshandlungen kamen ihm hinsichtlich des Einsatzes der Rohrbomben, für die ihm die erforderlichen Zünder noch fehlten, Bedenken. Aus diesem Grund sah er zunächst von deren Einsatz ab und entschied sich für einen Brandanschlag auf die Sultan-Ahmet-Moschee in Waldkraiburg. Zu diesem Zweck versuchte er am 2. April 2020 gegen 5:00 Uhr, sich gewaltsam Zutritt zu dem dortigen Gebetsraum zu verschaffen und anschließend einen vorbereiteten Brandsatz zu entzünden. Allerdings konnte er die Eingangstüre nicht öffnen und sah deshalb seinen ursprünglichen Tatplan als gescheitert an.

3. Wenige Augenblicke später disponierte er um und wollte nunmehr das benachbarte Wohnhaus in Brand setzen. Dort hielten sich zum damaligen Tatzeitpunkt ein Ehepaar und deren drei Kinder zwischen vier und neun Jahren auf, deren Tod er billigend in Kauf nahm. Muharrem D. legte den vorbereiten Brandsatz in eine nahe dem Hauseingang abgestellte Altpapiertonne, entzündete ihn und entfernte sich. Mangels Sauerstoffzufuhr erloschen die Flammen kurze Zeit später im Innern der Tonne ohne weiteren Schaden anzurichten.

4. In der Nacht vom 16. auf den 17. April 2020 warf der Angeschuldigte die Fensterscheibe eines von einer deutschen Staatsangehörigen türkischer Abstammung betriebenen Friseursalons ein. Anschließend schüttete er eine übel riechende Flüssigkeit auf Buttersäurebasis in die Räumlichkeiten.

5. Zwei Nächte später verübte er in gleicher Art und Weise einen Anschlag auf eine Pizzeria, die durch einen türkischstämmigen Mitbürger geführt wurde.

6. Da er die beiden vorgenannten Sachbeschädigungen als unbefriedigend und unzureichend ansah, entschloss er sich zu einem erneuten Brandanschlag. Vor diesem Hintergrund stellte er eine unter anderem aus Grillanzündern, Spiritus und zwei Gaskartuschen bestehende Brandvorrichtung her. Am 27. April 2020 gegen 2:54 Uhr verschaffte er sich Zutritt zu einem Obst- und Gemüseladen in Waldkraiburg, indem er mit einem Pflasterstein eine Fensterscheibe einschlug. Im Inneren entzündete der Angeschuldigte die Brandvorrichtung und nahm dabei den Tod der insgesamt 26 im Gebäude anwesenden Menschen billigend in Kauf. Kurze Zeit später detonierten die Gaskartuschen und der Verkaufsraum geriet in Vollbrand. Nur dadurch, dass mehrere Bewohner den Brand bemerkten und die übrigen Bewohner warnen konnten, kam es zu keinen Todesopfern. Gleichwohl erlitten vier Personen bei ihrer Flucht jeweils eine Rauchgasvergiftung.

7. Schließlich zerstörte der Angeschuldigte am 6. Mai 2020 gegen 2:45 Uhr durch den Wurf zweier Steine die Fensterscheibe einer türkischen Gaststätte. Anschließend goss er wiederum eine übel riechende Flüssigkeit auf Buttersäurebasis hinein.

Bei seiner Festnahme am 8. Mai 2020 führte er in seinem Gepäck zehn Rohrbomben und 23 Kilogramm Blitz-Knall-Satz mit sich. Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnräume und seines Fahrzeugs wurden weitere 13 Rohrbomben und mehrere Kilogramm sprengfähiges Material sichergestellt.

Die Bundesanwaltschaft hat am 19. Mai 2020 die zuvor von der Generalstaatsanwaltschaft München geführten Ermittlungen übernommen. Diese hatte bereits am 9. Mai 2020 beim Amtsgericht München einen Haftbefehl gegen den Angeschuldigten erwirkt (vgl. Pressemitteilung Nr. 17 vom 20. Mai 2020). Dieser wurde durch den Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 25. Juni 2020 ersetzt.

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