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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit u.a. erhoben

Ausgabejahr 2020
Datum 11.11.2020

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit u.a. erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 2. November 2020 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

die deutsche Staatsangehörige Nurten J.

erhoben. Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB, § 7 Abs. 1 Nr. 3 VStGB). Zudem werden ihr Kriegsverbrechen gegen das Eigentum und sonstige Rechte (§ 9 Abs. 1 VStGB), Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (§ 171 StGB) sowie waffenrechtliche Verstöße zur Last gelegt.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Nurten J. reiste im Februar 2015 gemeinsam mit ihrer zum damaligen Zeitpunkt drei Jahre alten Tochter nach Syrien, um sich dort der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ anzuschließen und in deren Herrschaftsgebiet zu leben. Damit brachte die Angeschuldigte ihre Tochter in die Gefahr, fortan unter der Willkürherrschaft und ideologischer Indoktrination des IS in einem Kriegsgebiet leben zu müssen, Kampfhandlungen ausgesetzt zu sein und hierdurch getötet werden zu können.

Vermittelt durch ein „Heiratsbüro“ des IS heiratete sie dort nach islamischem Ritus ein ebenfalls aus Deutschland ausgereistes hochrangiges IS-Mitglied und gründete mit diesem in Syrien eine Familie. Die Angeschuldigte unterwarf sich mit ihrer Familie freiwillig den Regeln des IS, der ihnen hierfür kostenfreie Wohnungen zur Verfügung stellte, nachdem die rechtmäßigen Eigentümer vor dem IS geflohen oder von diesem vertrieben worden waren.

Nurten J. übte in den gemeinsam genutzten Räumen die Sachherrschaft über zwei vollautomatische Sturmgewehre des Typs „Kalaschnikow AK47“ aus. Die Waffen wurden in einem Raum offen und unverschlossen verwahrt, wo sie jederzeit für die Angeschuldigte und ihren Mann zugriffsbereit waren. Die Angeschuldigte selbst besaß eine halbautomatische Pistole, die sie stets zugriffsbereit und geladen beim Verlassen der Wohnung mitführte.

In den Jahren 2016 und 2017 hatte die Angeschuldigte in ihren Wohnungen regelmäßig Besuch von einer gesondert verfolgten Freundin. Diese brachte auf Bitten der Angeschuldigten bei ihren mindestens 50 Besuchen eine vom IS versklavte Jesidin mit, welche im Zuge des vom IS betriebenen Völkermordes in ihre Gewalt gebracht worden war. Die Angeschuldigte nutzte deren unentgeltliche Arbeitskraft zu eigenen wirtschaftlichen Zwecken aus. Nurten J. folgte damit der Ideologie des IS, aus dessen Sicht die Versklavung der Jesiden religiös gerechtfertigt sei.

Nachdem der IS seine Herrschaftsgebiete in Syrien verloren hatte, geriet die Angeschuldigte mit ihrer Familie in kurdische Gefangenschaft und befand sich zuletzt in der Türkei in Abschiebehaft.

Die Angeschuldigte wurde am 24. Juli 2020 nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 29 vom 27. Juli 2020).

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