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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ erhoben

Ausgabejahr 2020
Datum 26.05.2020

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 18. Mai 2020 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz Anklage gegen

den türkischen Staatsangehörigen Gökmen Ç.

erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Gökmen Ç. war im Zeitraum von spätestens Ende Juni 2017 bis Juni 2019 als hauptamtlicher Kader der PKK tätig. In dieser Funktion nahm er die typischen Leitungsaufgaben eines „Gebietsverantwortlichen“ und „Regionsverantwortlichen“ wahr. Dies umfasste insbesondere die Koordination der organisatorischen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten innerhalb seiner örtlichen Zuständigkeitsbereiche. Hierzu zählten das sogenannte „PKK-Gebiet Saarbrücken“, das „PKK-Gebiet Frankfurt“, die aus den Gebieten „Frankfurt“, „Mainz“ und „Gießen“ bestehende „PKK-Region Hessen“ sowie die „PKK-Region Saarland/Rheinland-Pfalz“ mit den dazugehörigen Gebieten „Darmstadt“, „Mannheim“ und „Saarbrücken“.

Der Angeschuldigte erteilte den ihm unterstellten „Gebietsverantwortlichen“ sowie sonstigen Kadern und Aktivisten Anweisungen und kontrollierte deren Ausführung. Zu diesem Zweck stand er mit ihnen in regem persönlichen sowie telefonischen Kontakt und ließ sich über die neuesten Entwicklungen informieren. Zudem wirkte er bei der Durchführung von Propagandaveranstaltungen und Versammlungen mit, indem er im Vorfeld auf die Erledigung anfallender Arbeiten sowie auf eine möglichst hohe Beteiligung hinwirkte. Außerdem koordinierte der Beschuldigte die Sammlung von „Spendengeldern“ und nahm auch persönlich Kontakt mit potentiellen „Spendern“ auf, um diese zu Zahlungen an die terroristische Vereinigung zu veranlassen.

Gökmen Ç. selbst war gegenüber der sogenannten Europaführung der PKK berichtspflichtig und musste deren Anweisungen befolgen.

Der Angeschuldigte wurde am 2. Januar 2020 festgenommen und befindet sich seit dem Folgetag in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 1 vom 3. Januar 2020).

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