Dienstposten einer Abteilungsleiterin / eines Abteilungsleiters der Abteilung für Strafsachen gegen die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland (Bundesanwältin / Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof als Abteilungsleiterin / Abteilungsleiter – Besoldungsgruppe R 7)
Beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist voraussichtlich zum 1. Januar 2021 der Dienstposten einer Abteilungsleiterin / eines Abteilungsleiters der Abteilung für Strafsachen gegen die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland (Bundesanwältin / Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof als Abteilungsleiterin / Abteilungsleiter – Besoldungsgruppe R 7) zu besetzen.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt einer verfügbaren Planstelle.
In Betracht kommen Bewerberinnen und Bewerber, die mit den Aufgabenstellungen staatsanwaltlicher Tätigkeit auf dem Gebiet des Staatsschutzes in einer Führungsfunktion vertraut sind.
Erwartet werden ausgezeichnete Kenntnisse des Staatsschutzstrafrechts, ausgeprägte Fach- und Sozialkompetenz, insbesondere Führungsqualitäten und Teamfähigkeit, hohe Belastbarkeit und uneingeschränkter Einsatzwille, Flexibilität, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen.
Ferner erwartet wird die Bereitschaft, sich vor Übertragung des Dienstpostens für die Dauer von sechs Monaten an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz abordnen zu lassen.
Im Sinne beruflicher Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle eignet sich nicht zur Besetzung mit einer Teilzeitkraft.
Die Probezeit beträgt zwei Jahre, kann jedoch durch die oberste Dienstbehörde verkürzt werden, wenn die Funktion sechs Monate wahrgenommen wurde.
Bewerbungen können bis zum 26. Juni 2020 der Behördenleitung (z. Hd. Frau Schulte, P 3) zugeleitet werden.