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Haftbefehl gegen Maximilian T. in Vollzug gesetzt

Ausgabejahr 2017
Datum 09.05.2017

Haftbefehl gegen Maximilian T. in Vollzug gesetzt

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat heute Nachmittag dem Beschuldigten Maximilian T. den Haftbefehl vom 8. Mai 2017 eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet.

Der Beschuldigte war heute Mittag festgenommen worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 45 vom 9. Mai 2017).

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