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Festnahme wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Ausgabejahr 2017
Datum 09.05.2017

Festnahme wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Die Bundesanwaltschaft hat heute (9. Mai 2017) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 2017

den 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen Maximilian T.

in Kehl durch Beamte des Bundeskriminalamtes festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, aus einer rechtsextremistischen Gesinnung heraus gemeinsam mit den bereits am 26. April 2017 festgenommenen Franco A. und Mathias F. eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben (§ 89 a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2, § 25 Abs. 2 StGB).

Die Pressestelle der Bundesanwaltschaft wird hierzu heute um 14:30 Uhr eine kurze Erklärung vor Medienvertretern abgeben.

In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen planten Franco A., Mathias F. und Maximilian T. einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens, die sich für eine aus Sicht der Beschuldigten verfehlte Politik in Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten engagieren. Konkret hatten die Beschuldigten ihre möglichen Anschlagsopfer in einer Liste unter verschiedenen Kategorien erfasst. Unter anderem sind dort Bundespräsident a. D. Joachim Gauck und Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas verzeichnet. Die Ausführung der Tat sollte Franco A. übernehmen. Dazu hatte er sich unter einer fiktiven Identität eines syrischen Flüchtlings als Asylsuchender registrieren lassen. Auf diese Weise wollten die drei Beschuldigten nach dem Anschlag den Verdacht auf in Deutschland erfasste Asylbewerber lenken. In der Folge bezog Franco A. wiederholt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die er zum Teil bei den örtlichen Behörden persönlich abholte. Die dadurch entstandenen Abwesenheiten deckte - zumindest zum Teil - Maximilian T., in dem er Franco A. gegenüber Vorgesetzten mit entschuldigte. Zur Vorbereitung des Angriffs beschafften sich die Beschuldigten in Österreich eine Pistole des Herstellers Manufacture d’Armes des Pyrenees Francaise, Modell 17, Kaliber 7,65 mm Browning, die sie zunächst zwischenlagerten. Mitte Januar nahm Franco A. die Waffe an sich und verwahrte sie in einem Putzschacht auf einer Behindertentoilette am Wiener Flughafen. Dort wurde sie wenig später von Beamten der österreichischen Polizei entdeckt. Im Zuge der weiteren Ermittlungen wurden Franco A. und Mathias F. in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main am 26. April 2017 festgenommen. Das Ermittlungsverfahren ist zwischenzeitlich übernommen worden.

Die von den drei Beschuldigten geplante Tat sollte von der Bevölkerung als radikal-islamistischer Terrorakt eines anerkannten Flüchtlings aufgefasst werden. Gerade im Hinblick auf die fortdauernde öffentliche Diskussion in der Ausländer- und Flüchtlingspolitik hätte ein vermeintlicher Terrorakt eines registrierten Asylsuchenden besonderes Aufsehen erregt und zu dem allgemeinen Gefühl einer Bedrohung beigetragen. Vor diesem Hintergrund handelt es sich um eine staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung (§ 120 Abs. 2 Nr. 1, § 74 a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 GVG).

Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Interessierte Medienvertreter werden gebeten, sich bis 13:30 Uhr, bei der Pressestelle der Bundesanwaltschaft per E-Mail zu akkreditieren (E-Mail presse@generalbundesanwalt.de). Dabei sind der Name und das Geburtsdatum mitzuteilen.

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