Anklage u.a. wegen Spionage und Agententätigkeit zu Sabotagezwecken erhoben
Ausgabejahr 2026
Datum 13.01.2026
Anklage u.a. wegen Spionage und Agententätigkeit zu Sabotagezwecken erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat am 23. Dezember 2025 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen die ukrainischen Staatsangehörigen
Daniil B. und
Vladyslav T.
erhoben.
Die Angeschuldigten sind der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB), der Agententätigkeit zu Sabotagezwecken (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1 StGB) und der Verabredung zur schweren Brandstiftung hinreichend verdächtig (§ 30 i.V.m. § 306a Abs. 1 Nr. 3 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Daniil B., Vladyslav T. sowie der anderweitig verfolgte Yevhen B. versendeten Ende März 2025 in arbeitsteiligem Zusammenwirken von Köln aus zwei Pakete mit aktivierten GPS-Trackern in Richtung Ukraine. Den Auftrag hierzu hatte ein russischer Nachrichtendienst über Mittelsmänner in Mariupol erteilt. Das Vorgehen diente dazu, Versandrouten und Transportabläufe bei dem Paketdienstleister auszuforschen und später Pakete mit Brandsätzen aufzugeben. Solche Pakete sollten sich in Deutschland oder sonst auf dem Weg in nicht von Russland besetzte Teile der Ukraine entzünden und möglichst großen Schaden verursachen, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu beeinträchtigen. Daniil B., Vladyslav T. und Yevhen B. sagten zu, auch diese Paketversendungen zu übernehmen.
Daniil B. und Vladyslav T. wurden am 9. und 10. Mai 2025 festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 27 vom 14. Mai 2025) und befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Festnahme von Yevhen B. erfolgte am 13. Mai 2025 in der Schweiz. Er wurde am 23. Dezember 2025 nach Deutschland ausgeliefert (vgl. Pressemitteilung Nr. 83 vom 23. Dezember 2025). Gegen ihn soll zeitnah ebenfalls Anklage erhoben werden.