Haftbefehl wegen mutmaßlicher Terrorismusfinanzierung und Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Vollzug gesetzt
Ausgabejahr 2025
Datum 11.11.2025
Haftbefehl wegen mutmaßlicher Terrorismusfinanzierung und Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Vollzug gesetzt
Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat heute (11. November 2025) den Haftbefehl gegen den deutsch-polnischen Staatsangehörigen
Martin S.
in Vollzug gesetzt.
Der Beschuldigte war gestern (10. November 2025) festgenommen und heute (11. November 2025) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 70 vom 11. November 2025).