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Haftbefehl wegen mutmaßlicher Terrorismusfinanzierung und Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Vollzug gesetzt

Ausgabejahr 2025
Datum 11.11.2025

Haftbefehl wegen mutmaßlicher Terrorismusfinanzierung und Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Vollzug gesetzt

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat heute (11. November 2025) den Haftbefehl gegen den deutsch-polnischen Staatsangehörigen

Martin S.

in Vollzug gesetzt.

Der Beschuldigte war gestern (10. November 2025) festgenommen und heute (11. November 2025) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 70 vom 11. November 2025).

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