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Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“

Ausgabejahr 2025
Datum 28.10.2025

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“

Die Bundesanwaltschaft hat heute (28. Oktober 2025) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 2025

den irakischen Staatsangehörigen Salim A.

in Augsburg durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Heranwachsender mitgliedschaftlich in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, §§ 1, 105 JGG) betätigt zu haben.

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Salim A. schloss sich spätestens Anfang April 2016 in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. Bis August 2016 kämpfte er in einer Einheit der Organisation in Raqqa.

Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

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