Der Generalbundesanwalt

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Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit erhoben

Ausgabejahr 2025
Datum 28.05.2025

Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 16. Mai 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage gegen

den ukrainischen Staatsangehörigen Robert A.
den armenischen Staatsangehörigen Vardges I. und
den russischen Staatsangehörigen Arman S.

erhoben.

Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, in einem besonders schweren Fall für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Vardges I. erhielt Anfang Mai 2024 von einem russischen Geheimdienst den Auftrag, einen in Deutschland aufhältigen Mann auszuspähen, der sich nach Beginn des russischen Angriffskrieges für die ukrainischen Streitkräfte an Kampfhandlungen beteiligt hatte. Zur Erfüllung dieser Aufgabe warb Vardges I. die Angeschuldigten Robert A. und Arman S. an. Unter einem Vorwand sollte die Zielperson am 19. Juni 2024 zu einem Treffen in einem Café in der Innenstadt von Frankfurt am Main gelotst werden. Die Angeschuldigten hielten sich vor Ort bereit, um die Person zu identifizieren und nähere Informationen über sie zu gewinnen. Da die Zielperson sich zuvor an die deutschen Polizeibehörden gewandt hatte, kam es zu keinem Zusammentreffen mit den Angeschuldigten. Die Ausspähaktion diente vermutlich der Vorbereitung weiterer geheimdienstlicher Operationen in Deutschland, möglicherweise bis hin zur Tötung der Zielperson.

Die Angeschuldigten wurden am 19. Juni 2024 festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 33 vom 21. Juni 2024) und befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

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