Anklage gegen einen mutmaßlichen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben
Ausgabejahr 2025
Datum 27.06.2025
Anklage gegen einen mutmaßlichen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat am 17. Juni 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin Anklage gegen
den syrischen Staatsangehörigen Mohammad A.
erhoben.
Der Angeschuldigte ist als Jugendlicher mit Verantwortungsreife (§§ 1, 3 JGG) der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, § 129b Abs. 1 StGB) sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB) hinreichend verdächtig.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Mohammad A. hing spätestens seit April 2024 der Ideologie der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) an. Im Zeitraum von Mitte Juli bis August 2024 stand er mit einem Heranwachsenden aus Österreich in Kontakt, der einen Sprengstoffanschlag auf ein Musikkonzert der Sängerin Taylor Swift in Wien plante. Der Angeschuldigte half dem Heranwachsenden bei dessen Vorbereitungen, indem er für ihn unter anderem eine Bombenbauanleitung aus dem Arabischen übersetzte und über das Internet einen Kontakt zu einem IS-Mitglied im Ausland herstellte. Zudem übermittelte der Angeschuldigte dem Heranwachsenden eine Textvorlage für den Treueschwur auf den IS, die dieser verwendete, um sich der Organisation als Mitglied anzuschließen.
Der Angeschuldigte befindet sich auf freiem Fuß.