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Anklage wegen des mutmaßlichen Anschlags auf eine Ver.di-Veranstaltung in München erhoben

Ausgabejahr 2025
Datum 26.08.2025

Anklage wegen des mutmaßlichen Anschlags auf eine Ver.di-Veranstaltung in München erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 19. August 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen den

afghanischen Staatsangehörigen Farhad N.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist des Mordes in zwei Fällen (§ 211 Abs. 2 Var. 4, 5 und 7 StGB), des versuchten Mordes in 44 Fällen, der Körperverletzung und gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB) sowie des schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 StGB) hinreichend verdächtig.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Farhad N. lenkte am Vormittag des 13. Februar 2025 seinen Pkw gezielt in eine Ver.di-Veranstaltung in der Münchener Innenstadt. Dabei verletzte er zwei Personen tödlich. 44 weitere Personen trugen zum Teil lebensgefährliche oder schwere Verletzungen davon. Der Angeschuldigte beging die Tat aus einer übersteigerten religiösen Motivation heraus. Er wähnte sich verpflichtet, als Reaktion auf das Leid von Muslimen in islamisch geprägten Ländern willkürlich ausgewählte Personen in Deutschland angreifen und töten zu müssen.

Farhad N. war am 13. Februar 2025 festgenommen worden und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren am 14. Februar 2025 von der Generalstaatsanwaltschaft München übernommen (vgl. Pressemitteilungen Nr. 14 und 23 vom 14. Februar 2025 und 14. April 2025).

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