Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit erhoben
Ausgabejahr 2025
Datum 25.08.2025
Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat am 13. August 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz Anklage gegen
den US-amerikanischen Staatsangehörigen Martin D.
erhoben.
Der Beschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich in einem besonders schweren Fall gegenüber einem ausländischen Geheimdienst zur geheimdienstlichen Agententätigkeit bereit erklärt zu haben (§ 99 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 4 NTSG).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Martin D. arbeitete zwischen 2017 und Frühjahr 2023 für einen zivilen Vertragspartner des Verteidigungsministeriums der Vereinigten Staaten von Amerika. Spätestens seit 2020 übte er seine Tätigkeit auf einem US-amerikanischen Militärstützpunkt in Deutschland aus. Im Sommer 2024 kontaktierte der Angeschuldigte mehrfach chinesische staatliche Stellen und bot die Übermittlung sensibler Informationen des US-amerikanischen Militärs zur Weiterleitung an einen chinesischen Nachrichtendienst an.
Martin D. befindet sich seit dem 7. November 2024 auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 64 vom 7. November 2024).