Der Generalbundesanwalt

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Festnahme im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Sabotage an den „Nord Stream“ Gaspipelines

Ausgabejahr 2025
Datum 21.08.2025

Festnahme im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Sabotage an den „Nord Stream“ Gaspipelines

Die Bundesanwaltschaft hat in der Nacht zu heute (21. August 2025) auf Grund eines Europäischen Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 18. August 2025

den ukrainischen Staatsangehörigen Serhii K.

in der Provinz Rimini (Italien) durch Beamte der Carabinieri-Station in Misano Adriatico in enger Kooperation mit dem Dienst für Internationale Polizeiliche Zusammenarbeit festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1 StGB), der verfassungsfeindlichen Sabotage (§ 88 Abs. 1 Nr. 3 StGB) sowie der Zerstörung von Bauwerken (§ 305 Abs. 1 StGB) dringend verdächtig.

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Serhii K. gehörte zu einer Gruppe von Personen, die im September 2022 nahe der Insel Bornholm Sprengsätze an den Gaspipelines „Nord Stream 1“ und „Nord Stream 2“ platzierte. Bei dem Beschuldigten handelte es sich mutmaßlich um einen der Koordinatoren der Operation. Für den Transport nutzten er und seine Mittäter eine Segelyacht, die von Rostock aus startete. Die Yacht war zuvor mit Hilfe gefälschter Ausweispapiere über Mittelsmänner bei einem deutschen Unternehmen angemietet worden. Die Sprengsätze detonierten am 26. September 2022. Durch die Explosionen wurden beide Pipelines schwer beschädigt.

Der Beschuldigte wird nach einer Überstellung aus Italien dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt.

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