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Haftbefehl wegen versuchter Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erlassen und in Vollzug gesetzt

Ausgabejahr 2025
Datum 20.08.2025

Haftbefehl wegen versuchter Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erlassen und in Vollzug gesetzt

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (19. August 2025)

den syrischen Staatsangehörigen Mamdouh A.

vor den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorführen lassen.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, versucht zu haben, sich als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu beteiligen (§ 129a Abs. 1, § 129b Abs. 1, § 22, § 23 Abs. 1 StGB).

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Mamdouh A. nahm im Juli 2025 über einen Messenger-Dienst Kontakt zu einem mutmaßlichen Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) auf und leistete diesem gegenüber einen Treueeid auf die Organisation. Er plante, nach Syrien auszureisen, um dort ein Selbstmordattentat für den IS zu begehen.

Der Beschuldigte befand sich seit dem 2. August 2025 zunächst in polizeilichem Langzeitgewahrsam des Polizeipräsidiums Köln. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat gestern Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

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