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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Hizb Allah“ („Hisbollah“) erhoben

Ausgabejahr 2025
Datum 16.09.2025

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Hizb Allah“ („Hisbollah“) erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 2. September 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle Anklage gegen den

libanesischen Staatsangehörigen Fadel Z.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie der Zuwiderhandlung gegen das Bereitstellungsverbot einer Embargo-Verordnung der Europäischen Union in 47 Fällen hinreichend verdächtig (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB; § 18 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 7 Nr. 2 AWG). Zudem wird ihm in einem Fall Beihilfe zum versuchten Mord (§ 211 Abs. 2, Var. 4, 5 und 7, §§ 22, 27 StGB) vorgeworfen.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Die Hizb Allah („Partei Gottes“, auch: „Hisbollah“, „Hezbollah“ oder „Hizbullah“) ist eine militant-islamistische Organisation im Libanon, die sich die Befreiung des Landes von westlichen Einflüssen und die Vernichtung des Nachbarstaates Israel zum Ziel gesetzt hat. Die Vereinigung sieht auch Anschläge gegen Zivilisten als legitimes Mittel des Kampfes an. Ihr werden zahlreiche Tötungsdelikte und Sprengstoffattentate zugerechnet. Die Organisation verfügt über schätzungsweise 20.000 ausgebildete Kämpfer. Seit geraumer Zeit unterhält die Hizb Allah ein umfangreiches Drohnenprogramm. Bis Juni 2024 legte sie ein Arsenal von über 10.000 Stück an. Für die Beschaffung solcher Drohnen unterhält die Vereinigung Auslandsoperateure, die verdeckt in Europa Komponenten erwerben und in den Libanon exportieren. Nach dem terroristischen Überfall der HAMAS auf Israel am 7. Oktober 2023 bekräftigte die Hizb Allah ihre Solidarität zu der Terrororganisation und beschoss seitdem systematisch sowohl militärische als auch zivile Ziele in Israel mit Raketen und sprengstoffbestückten Drohnen.

Fadel Z. schloss sich der Hizb Allah bereits vor dem Jahr 2015 im Libanon als Mitglied an. Zunächst betätigte er sich für die Vereinigung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Spätestens ab August 2022 kam ihm als Auslandsoperateur eine Schlüsselrolle innerhalb des Drohnenprogramms zu. Dabei agierte er zunächst von Barcelona (Spanien), seit Sommer 2023 dann von Deutschland aus. Bis zu seiner Festnahme im Juli 2024 erwarb er im Auftrag der Hizb Allah bei Firmen in diversen europäischen Ländern, China und den Vereinigten Staaten von Amerika Produkte für den Drohnenbau im Gesamtwert von knapp 1,4 Millionen Euro. Darunter befanden sich mehr als 2.000 Benzin- und Elektromotoren, über 600 Propeller, fast 11 Tonnen Epoxidharz, Neigungsmesser und sonstiges Zubehör. Zur Bestellung nutzte Fadel Z. häufig Tarnfirmen, die auf ihn selbst oder Kontaktpersonen liefen. Die Bezahlung der Lieferanten erfolgte ebenfalls über Tarn- und Briefkastenfirmen. Das Geld stellte die Hizb Allah zur Verfügung, die weitere Organisation übernahm u.a. der Angeschuldigte. Er sorgte auch für den Transport der erworbenen Güter in den Libanon, entweder per Containerschiff aus Häfen in Hamburg oder Spanien oder per Luftfracht. Zwei der von Fadel Z. angeschafften Motoren verbaute die Hizb Allah in Sprengstoffdrohnen, die sie gegen Israel abfeuerte. Eine der Drohnen wurde in der Nacht des 11. Oktober 2024, an Yom Kippur, in ein Seniorenheim mit etwa 200 Bewohnern in der Ortschaft Herzliya nahe Tel Aviv gesteuert. Obwohl der Sprengsatz in dem Gebäude explodierte, kam niemand zu Schaden.

Fadel Z. war am 14. Juli 2024 vorläufig festgenommen worden und befindet sich seit dem 15. Juli 2024 in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 37 vom 15. Juli 2024).

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