Festnahme eines weiteren mutmaßlichen Mitgliedes der ausländischen terroristischen Vereinigung HAMAS
Ausgabejahr 2025
Datum 12.11.2025
Festnahme eines weiteren mutmaßlichen Mitgliedes der ausländischen terroristischen Vereinigung HAMAS
Die Bundesanwaltschaft hat gestern Abend (11. November 2025)
den im Libanon geborenen Borhan El-K.
bei seiner Einreise von Tschechien nach Deutschland auf der Bundesautobahn 17 von Beamten des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei vorläufig festnehmen lassen. Ihm wird die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 S. 1 und 2 StGB) zur Last gelegt.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Beschuldigten im Wesentlichen folgenden Sachverhalt vor:
Borhan El-K. gehört der terroristischen Vereinigung HAMAS an. Im August 2025 beschaffte er sich in Deutschland ein vollautomatisches Gewehr, acht Pistolen der Marke Glock sowie über 600 Schuss Munition und ließ diese sodann nach Berlin zu dem gesondert verfolgten Wael F. M. transportieren. Die Waffen und die Munition wurden bei der Festnahme von Wael F. M. am 1. Oktober 2025 in Berlin sichergestellt (vgl. Pressemitteilung Nr. 65 vom 1. Oktober 2025). Das Vorgehen diente der Vorbereitung für Mordanschläge der HAMAS auf israelische oder jüdische Einrichtungen in Deutschland und Europa.
Der Beschuldigte wird im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Erlass eines Haftbefehls und den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Heute Morgen haben dänische Polizeibehörden zudem in Kopenhagen und Umgebung die Räumlichkeiten des gestern festgenommenen sowie eines weiteren Beschuldigten durchsucht.