Übernahme der Ermittlungen wegen versuchten Mordes in Essen
Ausgabejahr 2025
Datum 12.09.2025
Übernahme der Ermittlungen wegen versuchten Mordes in Essen
Die Bundesanwaltschaft hat heute (12. September 2025) wegen der besonderen Bedeutung des Falles das Ermittlungsverfahren gegen den
kosovarischen Staatsangehörigen Erjon S.
von der Staatsanwaltschaft Essen übernommen.
Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Verdacht, als Jugendlicher mit Verantwortungsreife (§§ 1, 3 JGG) in zwei Fällen versucht zu haben, einen Menschen aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch zu töten (§ 211 Abs. 2 StGB). In diesem Zusammenhang wird ihm auch gefährliche Körperverletzung vorgeworfen (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB).
Ihm wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Erjon S. hängt einer islamistisch-jihadistischen Ideologie an. Auf dieser Grundlage entwickelte er ab dem 3. September 2025 den Plan, selbst in den Jihad gegen vermeintlich Ungläubige zu ziehen und sodann den Märtyrertod zu finden. Zu diesem Zweck stach er am Morgen des 5. September 2025 zunächst in einem Berufskolleg in Essen eine ihm persönlich bekannte Lehrerin unvermittelt mehrfach mit einem großen Messer in die Bauchregion. Wenig später versetzte er einem ihm fremden Mann auf offener Straße einen Stich in den Rücken. Beide Geschädigte überlebten, trugen aber schwere Verletzungen davon. Auf der Suche nach weiteren Opfern begab sich Erjon S. auch zweimal kurz hintereinander zur Alten Synagoge in Essen, ohne indes aus seiner Sicht geeignete Personen anzutreffen. Bei den Angriffen handelte der Beschuldigte aus einer radikal-islamistischen Überzeugung heraus, die sich gegen die freiheitliche Gesellschaftsform in Deutschland richtet. Damit ist die Tat geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen (§ 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GVG).
Der Beschuldigte wurde im Zuge seiner Festnahme verletzt. Er befindet sich in Untersuchungshaft. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen werden vom Polizeipräsidium Essen fortgeführt.