Festnahme wegen mutmaßlicher Terrorismusfinanzierung und Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
Ausgabejahr 2025
Datum 11.11.2025
Festnahme wegen mutmaßlicher Terrorismusfinanzierung und Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
Die Bundesanwaltschaft hat gestern Abend (10. November 2025) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2025 den
deutsch-polnischen Staatsangehörigen Martin S.
durch Beamte des Bundeskriminalamtes und Spezialkräfte der Bundespolizei in Dortmund festnehmen lassen.
Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Verdacht der Terrorismusfinanzierung (§ 89c Abs. 1 Nr. 1 StGB), der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 91 Abs. 1 Nr. 1 StGB) sowie des gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten (§ 126a Abs. 1 Nr. 1 StGB).
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Martin S. ruft mindestens seit Juni 2025 im Darknet zu Anschlägen auf namentlich genannte Politiker, Amtsträger und Personen des öffentlichen Lebens in Deutschland auf. Hierzu betreibt er anonym eine Plattform, auf der er u.a. Namenslisten, von ihm selbst ausgesprochene Todesurteile und Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen veröffentlicht. Zudem fordert er Spenden in Kryptowährung ein, die sodann als „Kopfgeld“ für die Tötung der Zielpersonen ausgelobt werden sollen. Die Plattform enthält auch weitere Informationen mit sensiblen personenbezogenen Daten potentieller Opfer.
Der Beschuldigte wird heute (11. November 2025) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über dessen Vollzug entscheiden wird.