Anklage gegen acht mutmaßliche Mitglieder einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung erhoben
Ausgabejahr 2025
Datum 10.09.2025
Anklage gegen acht mutmaßliche Mitglieder einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat am 27. August 2025 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden gegen die deutschen Staatsangehörigen
Kurt H.
Karl K.
Kevin M.
Hans-Georg P.
Kevin R.
Jörg S.
Jörn S. und
Norman T.
erhoben.
Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, sich als Mitglieder in einer inländischen terroristischen Vereinigung betätigt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB), wobei Jörg S. Rädelsführerschaft vorgeworfen wird (§ 129a Abs. 4 StGB). Alle Angeschuldigten sind zudem wegen der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens angeklagt (§ 83 Abs. 1 StGB). Karl K., Jörn S. und Norman T. sollen teilweise als Jugendliche und Heranwachsende, Kevin M. und Jörg S. teilweise als Heranwachsende gehandelt haben (§ 1 Abs. 1 und 2, § 3, § 105 JGG). Kurt H. wird darüber hinaus versuchter Mord aus niedrigen Beweggründen (§ 211 Abs. 2; §§ 22, 23 StGB), tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 Abs. 1 StGB) und ein Verstoß gegen das Waffengesetz (§ 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG) zur Last gelegt.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Die Angeschuldigten gehörten einer Anfang Februar 2020 gegründeten Vereinigung an, die sich selbst „Sächsische Separatisten“ nannte. Hierbei handelte es sich um eine aus zuletzt etwa zwanzig Personen bestehende militante Gruppierung, deren Ideologie von rassistischen, antisemitischen und in Teilen apokalyptischen Vorstellungen geprägt war. Ihre Mitglieder verband eine tiefe Ablehnung der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Nach Überzeugung der „Sächsischen Separatisten“ stand außer Zweifel, dass Deutschland vor dem „Kollaps“ stehe und an einem, wenngleich zeitlich noch unbestimmten „Tag X“ der staatliche und gesellschaftliche Zusammenbruch eintreten werde. Die Mitglieder der Vereinigung waren fest entschlossen, bei dieser Gelegenheit mit Waffengewalt möglichst große Gebiete in Sachsen zu erobern, um dort einen eigenständigen, an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat zu errichten. Hierzu war eine Liquidierung von Vertretern der bisherigen staatlichen Ordnung der Bundesrepublik geplant. Ebenso sollten unerwünschte Menschengruppen – insbesondere Angehörige ethnischer Minderheiten und politische Gegner – durch ethnische Säuberungen aus der Gegend entfernt werden.
Seit ihrer Gründung bereiteten sich die „Sächsischen Separatisten“ kontinuierlich auf den aus ihrer Sicht unausweichlichen Systemsturz vor. Dazu absolvierten die Mitglieder wiederholt paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung. Dabei wurden vor allem der Häuserkampf, der Kampf mit (Schuss-)Waffen, Nacht- und Gewaltmärsche sowie Patrouillengänge eingeübt. Überdies beschaffte sich die Gruppierung umfangreich militärische Ausrüstungsgegenstände, darunter scharfe Munition, Messer, Macheten, Flecktarnkleidung, Gefechtshelme, Gasmasken, ballistische Schutzwesten und Funkgeräte.
Jörg S., Jörn S., Karl K. und Norman T. zählten zu den Ursprungsmitgliedern der „Sächsischen Separatisten“. Spätestens im August 2022 schlossen sich Kurt H., Hans Georg P. und Kevin R. an, gefolgt von Kevin M. im Mai 2023. Die Initiative zur Gründung der Vereinigung ging von Jörg S. aus. Ihm kam von Anfang an jedenfalls faktisch eine Führungsrolle innerhalb der Gruppierung zu, da er die Kommunikation der Mitglieder untereinander hauptverantwortlich administrierte und paramilitärische Trainings leitete. Die übrigen Angeschuldigten nahmen allesamt an solchen Trainings teil. Nahezu alle von ihnen übten auf Schießständen in Deutschland, Polen oder Tschechien den Umgang mit scharfen Schusswaffen und sorgten zudem für die Beschaffung von Ausrüstungsmaterial. Jörn S. war maßgeblich in die interne Kommunikation der Vereinigung eingebunden. Jörg S., Jörn S., Karl K. und Norman T. wirkten auch an der Erstellung von Propaganda für die Gruppierung mit.
Die „Sächsischen Separatisten“ wurden durch die Festnahme der Angeschuldigten am 5. November 2024 zerschlagen. Den Maßnahmen lagen Haftbefehle zugrunde, welche die Bundesanwaltschaft zuvor beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erwirkt hatte (vgl. Pressemitteilung Nr. 59 vom 5. November 2024). Im Zuge seiner Festnahme richtete Kurt H. ein geladenes und entsichertes Gewehr gegen einen Polizeibeamten, um auf ihn zu schießen. Hierzu kam es nicht, da der betroffene Polizeibeamte zuvor in Gegenwehr Schüsse aus seiner Dienstwaffe abgab. Die Schüsse trafen den Angeschuldigten im Gesichts- und Schulterbereich und machten ihn handlungsunfähig.
Alle Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen gegen weitere, nicht in Haft befindliche, Mitglieder oder Unterstützer der Vereinigung dauern an.