Der Generalbundesanwalt

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Festnahme eines weiteren mutmaßlichen Mitgliedes der ausländischen terroristischen Vereinigung HAMAS

Ausgabejahr 2025
Datum 06.11.2025

Festnahme eines weiteren mutmaßlichen Mitgliedes der ausländischen terroristischen Vereinigung HAMAS

Die Bundesanwaltschaft hat am Montag (3. November 2025) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 2025

den britischen Staatsangehörigen Mohammed A.

im Wege der Rechtshilfe in London (Großbritannien) festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 S. 1 und 2 StGB) dringend verdächtig.

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Mohammed A. gehört der terroristischen Vereinigung HAMAS an. Bei zwei Gelegenheiten im Sommer 2025 traf er in Berlin mit dem gesondert verfolgten Abed Al G. (vgl. Pressemitteilung Nr. 65 vom 1. Oktober 2025) zusammen und übernahm von diesem fünf Pistolen sowie Munition. Die Waffen transportierte Mohammed A. anschließend nach Österreich und lagerte sie in Wien ein. Das Vorgehen diente der Vorbereitung für Mordanschläge der HAMAS auf israelische oder jüdische Einrichtungen in Deutschland und Europa.

Der Beschuldigte wird nach seiner Überstellung aus Großbritannien dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt.

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