Der Generalbundesanwalt

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Festnahme wegen versuchter Beteiligung an einem Tötungsdelikt

Ausgabejahr 2025
Datum 05.11.2025

Festnahme wegen versuchter Beteiligung an einem Tötungsdelikt

Die Bundesanwaltschaft hat heute (5. November 2025) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2025 den

afghanischen Staatsangehörigen Tawab M.

im Wege der Rechtshilfe von Beamten der Politiets Efterretningstjeneste (PET) in Aarhus (Dänemark) festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich bereit erklärt zu haben, einen anderen zu einem Tötungsdelikt anzustiften (§ 211 Abs. 1, § 212 Abs. 1, § 30 Abs. 2 StGB).

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Tawab M. ist bereits seit längerem in Dänemark mit der Beschaffung von Waffen und Zubehör sowie von Technik für Sprengvorrichtungen befasst. Jedenfalls ab Mai 2025 stand er in Kontakt zu dem gesondert verfolgten Ali S. Dieser arbeitete mutmaßlich für einen iranischen Geheimdienst (vgl. Pressemitteilung Nr. 44 vom 1. Juli 2025). Tawab M. sagte dem Ali S. Ende Mai 2025 in Aarhus zu, einer derzeit unbekannten weiteren Person eine Waffe zu verschaffen und sie zu veranlassen, einen Anschlag auf jüdische Ziele in Deutschland zu begehen.

Der Beschuldigte wird nach seiner Überstellung aus Dänemark dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden.

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