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Haftbefehl gegen einen mutmaßlichen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erwirkt

Ausgabejahr 2025
Datum 05.06.2025

Haftbefehl gegen einen mutmaßlichen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erwirkt

Die Bundesanwaltschaft hat heute (5. Juni 2025) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen

den russischen Staatsangehörigen Akhmad E.

erwirkt.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, als Heranwachsender (§ 105 JGG) eine terroristische Vereinigung im Ausland unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, § 129b Abs. 1 StGB). Daneben werden ihm versuchte Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1, §§ 22, 23 StGB) und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 2 StGB) vorgeworfen.

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Akhmad E. ist Anhänger der Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“. In deren Auftrag übersetzte er Propagandamaterial ins Russische und Tschetschenische. Am 20. Februar 2025 begab er sich zum Flughafen Berlin-Brandenburg mit dem Ziel, in das Operationsgebiet des IS zu reisen und sich dort der Vereinigung anzuschließen und militärisch trainieren zu lassen. Auf dem Weg zum Boarding wurde er festgenommen.

Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Grundlage hierfür zunächst war ein Haftbefehl des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 21. Februar 2025. Die Bundesanwaltschaft hat die von der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg geführten Ermittlungen übernommen. Akhmad E. wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ersetzt den des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel.

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