Anklage wegen des mutmaßlichen Anschlags vor einem Lokal in Bielefeld erhoben
Ausgabejahr 2025
Datum 03.12.2025
Anklage wegen des mutmaßlichen Anschlags vor einem Lokal in Bielefeld erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat am 26. November 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den
syrischen Staatsangehörigen Mahmoud M.
erhoben.
Der Angeschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, des versuchten Mordes in vier Fällen (§ 211 Abs. 2, §§ 22, 23 StGB) und der gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 StGB) hinreichend verdächtig.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Mahmoud M. folgt einer islamistisch-jihadistischen Ideologie. Spätestens im Mai 2015 schloss er sich in Syrien der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) an. Bis November 2016 war er im Raum Raqqa unter anderem als Kämpfer eingesetzt. Außerdem übernahm er Aufgaben als Wach- und Grenzposten sowie in der IS-Immobilienverwaltung. Auch nach seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland im Sommer 2023 blieb der Angeschuldigte dem IS verbunden. Anfang Mai 2025 fasste er den Entschluss, im Namen eines weltweiten „Heiligen Krieges“ möglichst viele, willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland zu töten. Zu diesem Zweck stach er am frühen Morgen des 18. Mai 2025 vor einem Lokal in Bielefeld mit Messern gezielt auf Gäste ein und verletzte dabei vier Personen lebensgefährlich.
Mahmoud M. war am 19. Mai 2025 festgenommen worden und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Bielefeld übernommen (vgl. Pressemitteilungen Nr. 28 vom 20. Mai 2025 und Nr. 41 vom 25. Juni 2025).