Festnahmen von drei mutmaßlichen Mitgliedern der ausländischen terroristischen Vereinigung HAMAS
Ausgabejahr 2025
Datum 01.10.2025
Festnahmen von drei mutmaßlichen Mitgliedern der ausländischen terroristischen Vereinigung HAMAS
Die Bundesanwaltschaft hat heute (1. Oktober 2025)
den deutschen Staatsangehörigen Abed Al G.,
den im Libanon geborenen Wael F. M. sowie
den deutschen Staatsangehörigen Ahmad I.
in Berlin von Beamten des Bundeskriminalamts vorläufig festnehmen lassen und wird morgen bei dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Anträge auf den Erlass von Haftbefehlen stellen.
Den Beschuldigten wird Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 S. 1 und 2 StGB) und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 StGB) zur Last gelegt.
Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen im Wesentlichen folgenden Sachverhalt vor:
Abed Al G., Wael F. M. und Ahmad I. sind sogenannte Auslandsoperateure der terroristischen Vereinigung HAMAS. Sie waren spätestens seit dem Sommer 2025 damit befasst, von Deutschland aus für die Organisation Schusswaffen und Munition zu beschaffen. Die Waffen sollten der HAMAS für Mordanschläge auf israelische oder jüdische Einrichtungen in Deutschland dienen. Im Zuge der heutigen Festnahmen wurden diverse Waffen, darunter ein Sturmgewehr AK 47 sowie mehrere Pistolen, und Munition in erheblichem Umfang aufgefunden.
Die Beschuldigten werden morgen (2. Oktober 2025) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Erlass eines Haftbefehls und den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.