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Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder einer islamistischen terroristischen Vereinigung erhoben

Ausgabejahr 2024
Datum 24.04.2024

Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder einer islamistischen terroristischen Vereinigung erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 28. März 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

den turkmenischen Staatsangehörigen Ata A.,
den tadschikischen Staatsangehörigen Mukhammadshujo A.,
den kirgisischen Staatsangehörigen Abrorjon K.,
den tadschikischen Staatsangehörigen Nuriddin K.,
den tadschikischen Staatsangehörigen Shamshud N.,
den tadschikischen Staatsangehörigen Said S. sowie
den tadschikischen Staatsangehörigen Raboni Z.

erhoben.

Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, eine terroristische Vereinigung im Inland gegründet und sich an dieser mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Zudem wird ihnen - mit Ausnahme des Angeschuldigten Mukhammadshujo A. - die Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) vorgeworfen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB). Den Angeschuldigten Shamshud N., Nuriddin K., Abrorjon K., Ata A. und Said S. werden in diesem Zusammenhang auch Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a Var. 8 AWG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002 in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1091/2013 der Kommission vom 4. November 2013) zur Last gelegt.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Die sieben vorgenannten Angeschuldigten sind seit längerem miteinander bekannt und teilen eine radikal-islamische Einstellung. Kurz nach Beginn des Krieges in der Ukraine im Frühjahr 2022 reisten sie von dort aus nahezu gleichzeitig nach Deutschland ein. Nach ihrer Einreise schlossen sie sich gemeinsam mit einem in den Niederlanden gesondert verfolgten Beschuldigten zu einer terroristischen Vereinigung zusammen, mit dem Ziel, in Deutschland oder andernorts in Westeuropa öffentlichkeitswirksame Anschläge im Sinne des IS zu verüben. Die Gruppierung stand in Kontakt mit im Ausland befindlichen Mitgliedern des regionalen IS-Ablegers „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ (ISPK). Zur Umsetzung ihrer Vorhaben trafen sich die Angeschuldigten regelmäßig in unterschiedlicher Zusammensetzung, fassten Anschlagsobjekte in Deutschland ins Auge und kundschafteten mögliche Tatorte aus. Zudem bemühten sie sich um die Beschaffung von Waffen sowie um Geldgeber für die Anschläge. Ein konkreter Anschlagsplan bestand beim Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden noch nicht.

Mit Ausnahme von Mukhammadshujo A. sammelten die Angeschuldigten seit April 2022 bis Mai 2023 unter wechselseitiger Beteiligung Geld für den IS und transferierten insgesamt mehrere tausend Euro an Verantwortliche des IS im Ausland.

Die Angeschuldigten wurden am 6. Juli 2023 festgenommen und befinden sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 32 und 33 vom 6. und 7. Juli 2023).

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