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Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds und eines Unterstützers der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“

Ausgabejahr 2024
Datum 19.03.2024

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds und eines Unterstützers der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“

Die Bundesanwaltschaft hat heute (19. März 2024) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 5. und 6. März 2024 die afghanischen Staatsangehörigen

Ibrahim M. G. und
Ramin N.

im Raum Gera durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen.

Ibrahim M. G. ist dringend verdächtig, eine terroristische Vereinigung im Ausland unterstützt und sich in dieser als Mitglied betätigt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB). Bei Ramin N. besteht der dringende Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Beiden Beschuldigten werden zudem die Verabredung zur Begehung eines Verbrechens (§ 30 Abs. 2 StGB i.V.m. § 211 StGB) sowie Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 a) AWG i.V.m. jeweils einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union) vorgeworfen.

In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Die Beschuldigten sind seit spätestens 2023 Anhänger der Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“. Ibrahim M. G. schloss sich im August 2023 von Deutschland aus dem regionalen Ableger „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ (ISPK) als Mitglied an. Bereits zuvor hatte er unter Beteiligung von Ramin N. in Deutschland für den IS Spenden in Höhe von rund 2.000 Euro gesammelt und der Vereinigung über Mittelspersonen zukommen lassen. Die Gelder sollten in Nordsyrien inhaftierten IS-Mitgliedern zu Gute kommen.

Im Sommer 2023 betraute der ISPK den Beschuldigten Ibrahim M. G. damit, als Reaktion auf in Schweden und anderen skandinavischen Ländern stattfindende Koranverbrennungen einen Anschlag in Europa durchzuführen. Fortan plante Ibrahim M. G. gemeinsam mit Ramin N., in Stockholm im Bereich des schwedischen Parlaments Polizisten und andere Personen mit Schusswaffen zu töten. Dazu trafen die beiden in enger Absprache mit ISPK-Funktionären konkrete Vorbereitungen. Insbesondere recherchierten sie im Internet zu den örtlichen Verhältnissen rund um den möglichen Tatort und versuchten mehrfach, wenngleich erfolglos, sich Waffen zu beschaffen.

Die Beschuldigten werden voraussichtlich heute und morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

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