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Anklage gegen vier mutmaßliche Mitglieder einer rechtsextremistischen kriminellen und terroristischen Vereinigung erhoben

Ausgabejahr 2023
Datum 15.05.2023

Anklage gegen vier mutmaßliche Mitglieder einer rechtsextremistischen kriminellen und terroristischen Vereinigung erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 2. Mai 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Thüringer Oberlandesgerichts Anklage gegen die deutschen Staatsangehörigen

Leon R.
Bastian A.
Maximilian A. und
Eric K.

erhoben.

Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, eine inländische kriminelle und terroristische Vereinigung gegründet oder sich darin mitgliedschaftlich betätigt zu haben (§ 129 Abs. 1 und 2, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB), wobei Leon R. zur Last gelegt wird, Rädelsführer gewesen zu sein (§ 129 Abs. 5 Satz 2, § 129a Abs. 4 StGB). Im Zusammenhang damit werden Leon R. zudem mehrfache gefährliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 StGB), Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 113 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 114 Abs. 1 und 2 StGB), Landfriedensbruch (§ 125 Abs. 1 Nrn. 1, 2, § 125a Nr. 2 StGB), versuchte Gefangenenbefreiung (§ 120 Abs. 1, Abs. 3, §§ 22, 23 StGB) und Verstöße gegen das Waffenrecht (§ 52 Abs. 3 WaffG) vorgeworfen. Bastian A., Maximilian A. und Eric K. sind zusätzlich der mehrfachen gefährlichen Körperverletzung hinreichend verdächtig. Gegen Bastian A. besteht weiter der Verdacht der versuchten Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, §§ 22, 23 StGB), des Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, des Landfriedensbruchs, der versuchten Gefangenenbefreiung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz (§ 52 Abs. 3 WaffG). Eric K. werden auch Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB), Diebstahl (§ 242 Abs. 1 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) sowie Verstöße gegen das Versammlungsgesetz (§ 26 Nr. 2, § 27 Abs. 2 Nr. 3c VersammlG) vorgeworfen. In dem angeklagten Zeitraum waren Bastian A. und Maximilian A. zu Beginn noch Heranwachsende (§§ 1, 105 JGG). Eric K. handelte zunächst als Jugendlicher mit Verantwortungsreife, danach als Heranwachsender (§§ 1, 3, 104, 105 JGG).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Gemeinsam mit anderen Personen gründeten Leon R., Maximilian A. und Eric K. spätestens im März 2019 in Eisenach die Vereinigung „Knockout 51“. Hierbei handelte es sich um eine rechtsextremistische Kampfsportgruppe, die unter dem Deckmantel des gemeinsamen körperlichen Trainings junge, nationalistisch gesinnte Männer anlockte, diese bewusst mit rechtsextremem Gedankengut indoktrinierte und für körperliche Auseinandersetzungen mit Polizeibeamten, Angehörigen der politisch linken Szene und sonstigen als bekämpfenswert erachteten Personen ausbildete. „Knockout 51“ war von Beginn an zumindest auf die Begehung von Körperverletzungsdelikten angelegt. Spätestens seit April 2021 erstreckte sich das Ziel der Vereinigung auf die Tötung von Personen der linksextremen Szene. In die Gruppierung brachten sich regelmäßig etwa zehn Mitglieder aktiv ein.

Leon R. fungierte als Anführer von „Knockout 51“. Er gab die Aufnahmebedingungen für eine Mitgliedschaft in der Gruppierung vor, leitete die regelmäßig in den Räumlichkeiten der Landesgeschäftsstelle der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) – dem „Flieder Volkshaus“ in Eisenach – stattfindenden Kampftrainings, sorgte für die ideologische Schulung der Teilnehmer und betrieb zusammen mit anderen Mitgliedern der Vereinigung die gezielte Anwerbung von Personen. Über persönliche Kontakte verschaffte er „Knockout 51“ zudem eine überregionale Vernetzung in ganz Thüringen sowie bundesweit mit anderen gewaltbereiteten rechtsextremen Kampfsportgruppen. Die übrigen Angeschuldigten nahmen leitende Funktionen in der Vereinigung wahr. Bastian A. und Maximilian A. taten sich insbesondere durch Gewalttätigkeiten und Provokationen gegenüber dem politischen Gegner hervor. Eric K. leitete ab November 2021 unter der Aufsicht von Leon R. die Anwärter von „Knockout 51“.

„Knockout 51“ beschränkte sich nicht auf die Ausbildung von Anwärtern und Mitgliedern, sondern trat zur Umsetzung der Vereinigungsziele wiederholt in Aktion. So unternahm es die Gruppierung, in Eisenach einen sogenannten „Nazi Kiez“ zu schaffen und sich dort als bestimmende Ordnungsmacht zu etablieren. Dazu führte sie in dem Gebiet unter anderem „Kiezstreifen“ durch und sicherte Veranstaltungen der NPD im „Flieder Volkshaus“. Bei solchen Gelegenheiten kam es unter wechselnder Beteiligung der Angeschuldigten zur Anwendung massiver körperlicher Gewalt gegen andere Personen. Zwischen Ende August 2020 und Ende März 2021 reisten Mitglieder von „Knockout 51“ unter der Führung von Leon R. zu diversen Protestveranstaltungen gegen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, um eine Auseinandersetzung mit der Polizei zu suchen. Ab November 2021 trat „Knockout 51“ auch bei Demonstrationen in Eisenach regelmäßig gewalttätig gegenüber Polizeibeamten und politisch Andersdenkenden auf und nutzte die Veranstaltungen als Gelegenheit zur Eskalation.

Die Durchführung von Überfällen und Anschlägen aus dem linksextremistischen Spektrum auf Angehörige und ein Objekt der Vereinigung führte zu einem Wandel in der Ausrichtung von „Knockout 51“. Spätestens seit April 2021 suchten die Mitglieder gezielt die Auseinandersetzung mit Linksextremisten, um unter dem Deckmantel der Selbstverteidigung tödlich wirkende Gewalt anwenden zu können. Für diesen Kampf statteten sie sich mit Messern und anderen Hieb- und Stichwaffen aus. Zudem verschafften sich Leon R. und Bastian A. verbotene Waffen(teile) und hielten diese vor, unter anderem Schlagringe, ein Butterflymesser, eine manipulierte Gaspistole sowie wesentliche Teile für halbautomatische Schusswaffen. Darüber hinaus wurden Schießtrainings unternommen. Trotz immer wieder durchgeführter provokanter Aktionen fanden keine weiteren Überfälle durch Mitglieder aus dem linksextremistischen Spektrum statt, die zu einem tödlich wirkenden Gegenschlag hätten genutzt werden können.

Im Einzelnen werden den Angeschuldigten im Zusammenhang mit ihrer mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung folgende Ereignisse zur Last gelegt:

1. Am 29. August 2020 mischten sich Leon R. und Bastian A. gemeinsam mit anderen Mitgliedern von „Knockout 51“ maskiert unter die Teilnehmer einer Corona-Demonstration in Berlin. Ein mit schlagverstärkenden Quarzsand-Handschuhen ausgerüstetes Mitglied der Gruppe versuchte, eine von der Polizei festgenommene Person zu befreien und stieß dazu einen Beamten zur Seite. Wenig später trat das Gruppenmitglied einem anderen Polizeibeamten in den Bauch. Zur Fixierung der Gruppe um die Angeschuldigten waren mehrere Polizeibeamte nötig. Leon R. wurde vorläufig festgenommen. Bastian A. floh in die Menge.

2. Am 7. November 2020 nahm Bastian A. mit anderen Mitgliedern von „Knockout 51“ an einer von der „Querdenken“-Bewegung organisierten Demonstration in Leipzig teil. Dort warf Bastian A. eine leere Glasflasche in Richtung der eingesetzten Polizeibeamten und traf damit auch eine dahinterstehende Person, die leicht verletzt wurde.

3. Am 21. November 2020 reisten Leon R., Bastian A. und andere Mitglieder von „Knockout 51“ zu einer Demonstration der „Querdenken“-Bewegung nach Leipzig, um erneut die gewaltsame Auseinandersetzung mit Polizeibeamten und Anhängern des linksextremistischen Spektrums zu suchen. Vor dem Hauptbahnhof attackierte ein vermeintlicher Anhänger des politischen Gegners die gewaltbereite Gruppe um Leon R. und Bastian A. Als der Angreifer floh, nahmen beide mit weiteren Personen die Verfolgung auf. Aus dieser Gruppe um die Angeschuldigten wurden in der Folge Bierflaschen auf den Fliehenden und seine Begleiter geworfen. In jedenfalls drei Fällen kam es zu körperlichen Übergriffen.

4. Am Abend des 10. Februar 2021 schlugen Leon R. und Maximilian A. an einer Sporthalle in Eisenach auf vier Personen ein, wobei ein Geschädigter Knochenbrüche im Gesichtsbereich erlitt. Leon R. und Maximilian A. hatten die Personen als Randalierer ausgemacht und wollten in dem von ihnen beanspruchten „Nazi Kiez“ für Ordnung sorgen.

5. Am 20. März 2021 stellten Leon R., Bastian A. und andere Mitglieder von „Knockout 51“ auf einer Corona-Demonstration in Kassel einer Gruppe nach, die sie dem politisch linken Lager zuordneten. Leon R. schlug einer Person aus dieser Gruppe mit der Faust gegen den Kehlkopf, Kiefer und Kinn.

6. In der Nacht vom 14. auf den 15. August 2021 führte Bastian A. in einem Nachtclub in Wutha mit großer Wucht einen Kopfstoß in das Gesicht einer Person aus, die er der Beteiligung an einem vorangegangenen Angriff durch Angehörige des linken Spektrums auf das von Leon R. betriebene Lokal in Eisenach verdächtigte.

7. Am 31. Oktober 2021 versetzte Maximilian A. in einem Lokal in Eisenach zur Behauptung seiner und der von „Knockout 51“ im „Nazi Kiez“ beanspruchten Stellung einer anderen Person mehrere Schläge und Tritte, bis diese bewusstlos zu Boden ging. Das Vorgehen war vorher mit Leon R. abgesprochen. Dieser war vor Ort anwesend und sorgte gemeinsam mit Bastian A. dafür, dass Umstehende nicht eingriffen.

8. Am 1. Januar 2022 suchte Eric K. gemeinsam mit Mitgliedern der von ihm angeführten Jugendgruppe von „Knockout 51“ ein Gartengrundstück am Rande von Eisenach auf. Dort fand eine Silvesterparty statt, auf der sich auch Drogenkonsumenten befinden sollten. Mit Quarzsand-Handschuhen ausgerüstet schlug Eric K. einer Person mehrfach ins Gesicht und gegen den Kopf, bis diese das Bewusstsein verlor. Seine Begleiter misshandelten zwei weitere Geschädigte mit Faustschlägen und Kopfstößen ins Gesicht. Beim endgültigen Verlassen des Grundstücks entwendete Eric K. die Kopfhörer (AirPods) eines Gastes.

9. Am Abend des 4. Februar 2022 begab sich Eric K. zusammen mit anderen Personen uneingeladen zu einer Feier, die von vermeintlichen Anhängern des politisch linken Lagers ausgerichtet wurde. Einem Gast schlug er mit Quarzsand-Handschuhen so heftig ins Gesicht, dass dieser diverse Brüche erlitt. Mit der Tat unterstrich Eric K. seine besondere Stellung im „Nazi Kiez“ als Mitglied von „Knockout 51“. Unter Vorhalt eines Messers versuchte er sodann, den unter starken Schmerzen leidenden Geschädigten am Verlassen der Örtlichkeit zu hindern und einen Arzt aufzusuchen.

10. Am 8. Februar 2022 führte Eric K. zusammen mit der von ihm geleiteten Jugendgruppe von „Knockout 51“ durch Eisenach einen Aufzug gegen staatliche Coronamaßnahmen an. Eric K. hatte den Aufzug bewusst nicht angemeldet, um die Polizei zu überraschen. Seine Gruppierung legte es auf eine gewaltsame Konfrontation mit den anwesenden Polizeibeamten an und trat teilweise vermummt auf. Zu diesem Zweck rotteten sich mehrere organisierte Gruppen zusammen.

11. Am Abend des 16. März 2022 schlug Eric K. gemeinsam mit anderen Mitgliedern seiner Jugendgruppe an der Sporthalle in Eisenach aus Vergeltung für die Beleidigung einer Anhängerin von „Knockout 51“ und um den Machtanspruch der Vereinigung im „Nazi Kiez“ zu behaupten, auf eine Person mit Quarzsand-Handschuhen ein und besprühte diese mit Pfefferspray.

12. Am 26. März 2022 warf Eric K. mit Wissen von Leon R. zusammen mit anderen Personen drei schwere Steine gegen das Jugend- und Wahlkreisbüro der Partei DIE LINKE in Eisenach. Hierdurch zersplitterte eine Fensterscheibe, was einen Schaden in Höhe von knapp 3.000 Euro verursachte.

13. Am Abend des 26. März 2022 fand im „Flieder Volkshaus“ eine Party statt, bei der „Knockout 51“ den sogenannten Saalschutz organisierte. Hieran beteiligte sich auch Eric K. Als sich zwei Gäste miteinander stritten, schlug Eric K. einem der beiden mehrfach mit der Faust gegen den Hinterkopf und ins Gesicht.

14. In der Nacht vom 5. auf den 6. April 2022 versetzte Bastian A. einer Person nahe Eisenach mehrere Tritte gegen den Brustkorb sowie Faustschläge ins Gesicht, wodurch die Person einen Nasenbeinbruch erlitt. Die Tat diente der Bestrafung des Geschädigten für dessen Angaben zu „Knockout 51“ im Rahmen einer Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht Dresden.

Die Angeschuldigten wurden am 6. April 2022 auf Grund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 20 und 21 vom 6. und 7. April 2022).

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