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Anklage gegen zehn Personen u.a. wegen Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vor dem Oberlandesgericht Frankfurt erhoben

Ausgabejahr 2023
Datum 12.12.2023

Anklage gegen zehn Personen u.a. wegen Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vor dem Oberlandesgericht Frankfurt erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 11. Dezember 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage gegen

neun mutmaßliche Mitglieder einer terroristischen Vereinigung, und zwar die deutschen Staatsangehörigen

Maximilian E.
Michael F.
Johanna F.-J.
Norbert G.
Hans-Joachim H.
Birgit M.-W.
Heinrich XIII P.R.
Rüdiger v. P. und
Peter W.,

sowie gegen eine mutmaßliche Unterstützerin dieser Vereinigung,

die russische Staatsangehörige Vitalia B,

erhoben.

Die Angeschuldigten Maximilian E., Rüdiger v. P. und Peter W. sind hinreichend verdächtig, eine terroristische Vereinigung gegründet und sich anschließend an ihr als Mitglieder beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1StGB). Michael F., Johanna F.-J., Hans-Joachim H., Norbert G., Birgit M.-W. und Heinrich XIII P.R. wird Mitgliedschaft in der Vereinigung vorgeworfen. Heinrich XIII P.R. und Rüdiger v. P. sollen als Rädelsführer agiert haben. Alle vorgenannten Personen sind auch wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§ 83 Abs. 1 StGB) angeklagt. Gegen Vitalia B. besteht der hinreichende Verdacht, dass sie die terroristische Vereinigung unterstützt und Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens geleistet hat (§ 129a Abs. 5 Satz 1, § 83 Abs. 1, § 27 StGB). Den Angeschuldigten Norbert G., Heinrich XIII P.R., Rüdiger v. P. und Peter W. werden überdies Verstöße gegen das Waffengesetz (§ 52 Abs. 1 und 3 WaffG) zur Last gelegt. Peter W. wird in diesem Zusammenhang auch eine schwere staatsgefährdende Gewalttat durch die Verschaffung und Aufbewahrung einer Schusswaffe vorgeworfen (§ 89a Abs. 1 und 2 Nr. 2 StGB).

In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

1. Die Angeschuldigten gehörten zu einer Ende Juli 2021 gegründeten terroristischen Vereinigung, die es sich zum Ziel gesetzt hatte, die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland gewaltsam zu beseitigen und durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen. Die Angehörigen der Vereinigung verband eine tiefe Ablehnung der staatlichen Institutionen und der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Sie folgten einem Konglomerat aus Verschwörungsmythen, bestehend aus Narrativen der sog. Reichsbürger- und Selbstverwalterszene sowie der QAnon-Ideologie. So waren sie fest davon überzeugt, dass Deutschland derzeit von Angehörigen eines sog. „Deep State“ regiert werde. Befreiung verspreche die sog. „Allianz“, ein – tatsächlich nicht existierender – technisch überlegener Geheimbund von Regierungen, Nachrichtendiensten und Militärs verschiedener Staaten einschließlich der Russischen Föderation sowie der Vereinigten Staaten von Amerika.

Vor diesem Hintergrund plante die Vereinigung ab August 2021, mit einer bewaffneten Gruppe in das Reichstagsgebäude in Berlin einzudringen, um dort Abgeordnete des Deutschen Bundestags festzunehmen und so den Systemumsturz herbeizuführen. Hierfür trat die Vereinigung in konkrete Vorbereitungen ein, wie die Rekrutierung von militärischem Personal, die Beschaffung von Ausrüstung und die Durchführung eines Schießtrainings. Ab Mitte April 2022 führte die Vereinigung dieses Vorhaben nunmehr im engeren Kreis fort.

Zugleich setzte die Vereinigung verstärkt auf den Aufbau bundesweiter, flächendeckend operierender bewaffneter Kräfte. Hierzu propagierte sie eine Zusammenarbeit mit der „Allianz“. Jene sah vor, dass der Geheimbund ein Zeichen für den Eintritt des sog. „Tag X“ als Signal für das Eingreifen der Vereinigung geben werde. Der Eintritt dieses Ereignisses unterlag der Deutungshoheit der Vereinigung. Unter anderem wurde der Tod von Queen Elizabeth II als derartiges Signal diskutiert. Während die „Allianz“ dann einen ersten Angriff auf die obersten staatlichen Institutionen ausführen sollte, wollte die Vereinigung anschließend in Eigeninitiative die Beseitigung der verbliebenen Institutionen und Amtsträger auf Landes-, Kreis- und kommunaler Ebene übernehmen. Zu diesem Zweck hatten die Angehörigen der Vereinigung bereits mehrere sog. Feindeslisten erstellt. Zudem sah sich die Vereinigung in der Verantwortung, für eine politische Neugestaltung Deutschlands nach dem Umsturz zu sorgen. Ihren Mitgliedern war bewusst, dass die geplante Machtübernahme mit der Tötung von Menschen verbunden wäre. Unter den Vereinigungsmitgliedern galt als sicher, dass es zeitnah zu einem Einschreiten der „Allianz“ in Deutschland kommen würde.

Ab Sommer 2021 traf die Gruppierung für den Umsturz und die anschließende Absicherung der Macht zahlreiche konkrete Vorbereitungen. Als zentrales Gremium fungierte der „Rat“, der sich – ähnlich wie das Kabinett einer regulären Regierung – aus verschiedenen Ressorts, namentlich „Militär“, Inneres“, Gesundheit“, „Äußeres“ und „Justiz“, zusammensetzte. Der „Rat“ sollte nach dem Umsturz als Übergangsregierung fungieren und – dem klassischen Reichsbürgernarrativ entsprechend – die neue staatliche Ordnung in Deutschland mit den alliierten Siegermächten des Zweiten Weltkriegs verhandeln. Zentraler Ansprechpartner dafür war aus Sicht der Vereinigung ausschließlich die Russische Föderation. Seit Februar 2022 trafen sich die Ratsmitglieder regelmäßig zu Sitzungen, um das weitere Vorgehen zu planen.

Angegliedert an den „Rat“ war der „militärische Arm“. Diesem Teil der Vereinigung oblag es, die geplante Machtübernahme mit Waffengewalt durchzusetzen. Bewerkstelligt werden sollte dies über ein bereits im Aufbau befindliches deutschlandweites System von insgesamt 286 militärisch organisierten Verbänden, den sog. „Heimatschutzkompanien“. Der „militärische Arm“ hatte einen Führungsstab, welcher sich unter anderem mit der Rekrutierung neuer Mitglieder, der Beschaffung von Waffen und anderen Ausrüstungsgegenständen, dem Aufbau einer abhörsicheren Kommunikations- und IT-Struktur sowie Plänen für die künftige Unterbringung und Verpflegung der sog. „Heimatschutzkompanien“ befasste. Auf Geheiß des „militärischen Arms“ wurden diverse Rekrutierungsveranstaltungen durchgeführt, bei denen es vor allem darum ging, aktive oder ehemalige Angehörige der Bundeswehr und Polizei für die Vereinigung anzuwerben.

Die Vereinigung verfügte über finanzielle Mittel in Höhe von etwa 500.000 Euro. Sie hatte Zugriff auf ein massives Waffenarsenal, bestehend aus insgesamt rund 380 Schusswaffen, beinahe 350 Hieb- und Stichwaffen und fast 500 weiteren Waffen- sowie mindestens 148.000 Munitionsteilen. Vereinigungsmitglieder schafften zudem eine Vielzahl sonstiger militärischer Ausrüstung an, darunter ballistische Helme, schusssichere Westen, Nachtsichtgeräte und Handfesseln.

Mit der Zeit schottete sich die Vereinigung nach außen zunehmend ab. Mitglieder und Interessenten hatten eine sog. Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Verstöße dagegen sollten als Hochverrat mit der Todesstrafe geahndet werden.

2. Oberst a. D. Maximilian E. gehörte zu den Gründungsmitgliedern der Vereinigung. Bei einer Zusammenkunft am 29. Juli 2021 verabredete er mit Rüdiger v. P., Peter W. sowie den vor dem Oberlandesgericht München angeschuldigten Ruth L., Thomas T. und Harald P., die staatliche Ordnung in Deutschland mit Waffengewalt zu beseitigen. Unter Beteiligung von Birgit M.-W., Harald P. und Peter W. kundschaftete er im August 2021 die Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin aus. Zudem kontaktierte Maximilian E. gezielt aktive Soldaten der Bundeswehr (darunter auch zwei Generäle), um sie – wenngleich erfolglos – für die Ziele der Vereinigung zu gewinnen. Überdies setzte er wiederholt Gelder der Vereinigung für die Anschaffung von Waffen und sonstiger Ausrüstung ein. Im Januar 2022 erstellte er den Entwurf für eine Absetzungserklärung der Bundesregierung.

Michael F. schloss sich im Oktober 2021 der Vereinigung als Mitglied an. Ihm wurde innerhalb des „militärischen Arms“ die Leitung eines Bereichs für „Sicherheit und Polizei“ übertragen. Im „Rat“ war er für das Ressort „Inneres“ zuständig. Er nahm an drei von sechs Sitzungen des „Rates“ teil. Auf einer Sitzung im Juli 2022 skizzierte er seine Vorstellung für den Umbau der deutschen Polizei nach dem Umsturz. Zudem beteiligte er sich aktiv an Rekrutierungsveranstaltungen für die Vereinigung, um insbesondere aktive oder ehemalige Polizisten und Bundeswehrangehörige für verschiedene „Heimatschutzkompanien“ in Baden-Württemberg und Niedersachsen zu werben. Gemeinsam mit Rüdiger v. P. und dem vor dem Oberlandesgericht Stuttgart angeschuldigten Andreas M. kundschaftete er mehrere Bundeswehrkasernen aus.

Johanna F.-J. gliederte sich spätestens im November 2021 in die Vereinigung als Mitglied ein. Sie wirkte an mehreren Treffen mit Führungsmitgliedern der Gruppierung mit und bewegte eine Person aus ihrem Familienkreis dazu, der Vereinigung einen Geldbetrag von 150.000 Euro zukommen zu lassen. Zudem traf sie sich im November und Dezember 2022 mit Vertretern des russischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main und Baden-Baden, um für die Ziele der Vereinigung zu werben. Johanna F.-J. nahm an einer Sitzung des „Rates“ im August 2022 teil.

Norbert G. schloss sich der Vereinigung spätestens Mitte September 2022 als Mitglied an. Er unterstellte der Organisation eine von ihm in Thüringen unter dem Namen „Heimatunterstützung Heberndorf HH“ gegründete und bereits weitgehend einsatzbereite Gruppierung als Heimatschutzkompanie Nr. 148 „Jena, Saale Holzland Kreis, Saale-Orla-Kreis.“ Fortan fungierte er als deren Leiter. Bei seiner Festnahme verfügte er über mehrere Waffen, für die er keine waffenrechtliche Erlaubnis hatte.

Hans-Joachim H. war seit Ende Oktober 2021 Mitglied der Vereinigung. Er ließ der Gruppierung aus eigenen Mitteln finanzielle Zuwendungen in Höhe von über 160.000 Euro zukommen. Daneben beteiligte er sich an mehreren konspirativen Treffen der Vereinigung, unter anderem Veranstaltungen zur Rekrutierung neuer Mitglieder sowie an einem Treffen von Geldgebern.

Die damalige Abgeordnete des Deutschen Bundestages Birgit M.-W. schloss sich der Vereinigung Anfang August 2021 als Mitglied an. Sie nutzte ihre Zugangsrechte zu den Liegenschaften des Parlaments in Berlin, um dort Maximilian E., Peter W. sowie den vor dem Oberlandesgericht München angeschuldigten Harald P. einzuschleusen und die Liegenschaften auszukundschaften. Auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag versorgte Birgit M.-W. die Vereinigung bis mindestens September 2022 mit Informationen aus dem Parlamentsbetrieb, insbesondere zu wesentlichen Terminen von Ausschüssen und des Plenums des Deutschen Bundestags. Sie gehörte dem „Rat“ der Vereinigung an und war dort für das Ressort „Justiz“ zuständig. Birgit M.-W. nahm an fünf von sechs Sitzungen des „Rates“ teil. Zudem bemühte sie sich aktiv, weitere Personen für die Vereinigung zu gewinnen und befasste sich im Auftrag von Heinrich XIII P.R. mit konzeptionellen Vorbereitungen für den Aufbau neuer staatlicher Justizstrukturen.

Heinrich XIII P.R. schloss sich Ende Oktober 2021 der Vereinigung als Mitglied an. Zusammen mit Rüdiger v. P. hatte er eine zentrale Rolle in der Gruppierung. Er führte den „Rat“ an und nahm in dieser Funktion wesentlichen Einfluss auf die Ausrichtung und das Vorgehen der Vereinigung. Alle der insgesamt sechs Sitzungen des „Rats“ fanden auf seinem Privatanwesen in Thüringen statt und standen unter seinem Vorsitz. In der Vorstellung der Vereinigung kam nach dem angestrebten Machtwechsel in Deutschland nur Heinrich XIII P.R. als provisorisches „Staatsoberhaupt“ in Betracht. Ihm allein sollte die Aushandlung eines Friedensvertrages mit den alliierten Siegermächten des Zweiten Weltkriegs obliegen. Um die Russische Föderation zur Unterstützung der Vereinigung zu bewegen, versuchte Heinrich XIII P.R. im Februar 2022 gemeinsam mit Rüdiger v. P. in Bratislava (Slowakei), Repräsentanten Russlands zu treffen. Darüber hinaus wurde er im Juni 2022 im russischen Generalkonsulat in Leipzig vorstellig. Wie die Russische Föderation auf das Anliegen reagiert hat, ließ sich bislang nicht aufklären. Überdies stellte Heinrich XIII P.R. der Vereinigung aus eigenen Mitteln Geldbeträge von rund 50.000 Euro zu Verfügung und verwahrte verbotswidrig fast 1.000 Schuss Munition für den geplanten Umsturz. Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation im Bereich des „Rates“ sowie mit den Führungsmitgliedern des „militärischen Arms“ beschaffte Heinrich XIII P.R. mehrere Satellitentelefone, die er durch den vor dem Oberlandesgericht München angeschuldigten Thomas T. verteilen ließ.

Der ehemalige Oberstleutnant und Kommandeur eines Fallschirmjägerbataillons der Bundeswehr Rüdiger v. P. gehörte zu den Gründungsmitgliedern der Vereinigung. Am 29. Juli 2021 verabredete er mit Maximilian E., Peter W. sowie den vor dem Oberlandesgericht München angeschuldigten Ruth L., Thomas T. und Harald P., die staatliche Ordnung in Deutschland mit Waffengewalt zu beseitigen. Zusammen mit Heinrich XIII P.R. führte er die Vereinigung an. Er stand an der Spitze ihres „militärischen Arms“ und leitete im „Rat“ das Ressort „Militär“. Er nahm an fünf von sechs Ratssitzungen teil, auf denen er jeweils über den aktuellen Stand der Aktivitäten des „militärischen Arms“ referierte. Der Führungsstab des „militärischen Arms“ arbeitete unter seinem Befehl. Er entwickelte die Idee für die sog. „Heimatschutzkompanien“ und leitete deren Aufstellung und Einrichtung. Auch der Aufbau der vereinigungsinternen IT-Struktur erfolgte nach seinen Vorgaben. Auf zahlreichen Rekrutierungsveranstaltungen in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen betrieb er aktiv Akquise um neue Mitglieder für die Vereinigung. Er befand sich verbotswidrig im Besitz einer Pistole vom Typ Makarov sowie diverser Munition.

Peter W. war angesichts seiner Teilnahme an der initialen Zusammenkunft mit Maximilian E., Rüdiger v. P. und anderen am 29. Juli 2021 ebenfalls Gründungsmitglied der Vereinigung. Im „militärischen Arm“ agierte er als persönlicher Adjutant von Rüdiger v. P. In Abstimmung mit diesem versuchte er – wenngleich erfolglos – aktive Soldaten der Bundeswehr (darunter auch zwei Generäle) für das Vorhaben der Vereinigung zu gewinnen. Unter Beteiligung von Maximilian E., Birgit M.-W. sowie des vor dem Oberlandesgerichts München angeschuldigten Harald P. kundschaftete er im August 2021 die Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin aus. Ab November 2021 begann er aktiv, ehemalige Soldaten für die Vereinigung zu rekrutieren, darunter den vor dem Oberlandesgericht München angeschuldigten Thomas M. Zudem organisierte Peter W. ein Schießtraining für mehrere Mitglieder der Vereinigung, aus dessen Kreis die Einsatzkräfte für den geplanten Angriff auf den Deutschen Bundestag ausgewählt werden sollten. Schließlich beschaffte Peter W. erhebliche Mengen an Ausrüstung und Uniformteilen. Er besaß eine Schusswaffe ohne waffenrechtliche Erlaubnis.

Vitalia B. unterstützte die Vereinigung bei dem geplanten Umsturz in Deutschland, indem sie Heinrich XIII P.R. den Kontakt zum russischen Generalkonsulat in Leipzig vermittelte und ihn im Juni 2022 dorthin begleitete. Darüber hinaus half sie Heinrich XIII P.R. bei der Prüfung der angeschafften Satellitentelefone.

3. Mit Ausnahme von Johanna F.-J. und Hans-Joachim H. waren alle oben genannten Angeschuldigten am 7. Dezember 2022 festgenommen worden. Die Festnahme von Johanna F.-J. und Hans-Joachim H. erfolgte am 22. Mai 2023. Alle Personen befinden sich weiter in Untersuchungshaft. Grundlage hierfür sind Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu auch Pressemitteilungen Nr. 66 vom 7. Dezember 2022, Nr. 68 vom 9. Dezember 2022, Nr. 8 vom 17. Februar 2023, Nr. 23 vom 22. Mai 2023 und Nr. 24 vom 23. Mai 2023).

4. Die Bundesanwaltschaft hat ebenfalls am 11. Dezember 2023 zwei Anklagen gegen weitere 17 Mitglieder der Vereinigung vor den Oberlandesgerichten München und Stuttgart erhoben (vgl. Pressemitteilungen Nr. 53 und 54 vom heutigen Tage).

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