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Neuer Haftbefehl gegen Abdullah A. H. H. wegen des Anschlags am 4. Oktober 2020 in Dresden erwirkt

Ausgabejahr 2020
Datum 11.11.2020

Neuer Haftbefehl gegen Abdullah A. H. H. wegen des Anschlags am 4. Oktober 2020 in Dresden erwirkt

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (10. November 2020) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen neuen Haftbefehl gegen

den syrischen Staatsangehörigen Abdullah A. H. H.

wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes, versuchten Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung (§§ 211, 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 5, §§ 22, 23 StGB) erwirkt. Der nunmehr erwirkte Haftbefehl ersetzt den Haftbefehl des Amtsgerichts Dresden vom 21. Oktober 2020.

Der Beschuldigte war am 20. Oktober 2020 vorläufig festgenommen worden. Am Tag darauf hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen.

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Abdullah A. H. H. stach am 4. Oktober 2020 gegen 21:25 Uhr in der Nähe des Kulturpalastes in Dresden unvermittelt auf zwei Männer im Alter von 55 sowie 53 Jahren ein. Ein Geschädigter erlitt tödliche Verletzungen und verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus. Das zweite Tatopfer überlebte den Anschlag schwer verletzt.

Der Beschuldigte handelte dabei aus einer radikal-islamistischen Gesinnung heraus. Er wollte die beiden Tatopfer als Repräsentanten einer von ihm als „ungläubig“ abgelehnten freiheitlichen Gesellschaft auslöschen.

Der Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser hat Haftbefehl erlassen und wiederum den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

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