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Übernahme eines weiteren Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Kassel gegen den mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke

Ausgabejahr 2019
Datum 19.09.2019

Übernahme eines weiteren Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Kassel gegen den mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke

Die Bundesanwaltschaft hat ein weiteres Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kassel gegen

den deutschen Staatsangehörigen Stephan E.

übernommen. Bereits am 17. Juni 2019 hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Beschuldigten wegen des Mordes zum Nachteil des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke an sich gezogen (vgl. Pressemitteilung Nr. 27 vom 17. Juni 2019).

In dem nunmehr übernommenen Ermittlungsverfahren besteht gegen Stephan E. der Anfangsverdacht eines versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (§§ 211, 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, §§ 22, 23, 52 StGB).

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen gibt es Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte am 6. Januar 2016 in Lohfelden versucht hat, einen irakischen Asylbewerber heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zu töten. Stephan E. soll sich dem Opfer unbemerkt von hinten genähert und ihm dann unvermittelt mit einem Messer in den oberen Rücken gestochen haben. Durch den Stich erlitt der Geschädigte erhebliche Verletzungen, die eine intensivmedizinische Behandlung notwendig gemacht haben.

Ausschlaggebend für die Tat soll die rechtsextremistische Weltanschauung des Beschuldigten gewesen sein. Vor diesem Hintergrund hat der Vorwurf eine staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung zum Gegenstand (§ 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG).

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