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Festnahme zweier Mitarbeiter des allgemeinen syrischen Geheimdienstes wegen des Verdachts der Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Ausgabejahr 2019
Datum 13.02.2019

Festnahme zweier Mitarbeiter des allgemeinen syrischen Geheimdienstes wegen des Verdachts der Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (12. Februar 2019) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2019

den 56-jährigen syrischen Staatsangehörigen Anwar R. und
den 42-jährigen syrischen Staatsangehörigen Eyad A.

durch Beamte des Bundeskriminalamtes in Berlin und in Rheinland-Pfalz festnehmen lassen.

Der Beschuldigte Anwar R. ist der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderer Straftaten dringend verdächtig. Er soll zwischen Ende April 2011 und Anfang September 2012 als hochrangiger Mitarbeiter des syrischen Allgemeinen Geheimdienstes an Folterungen und körperlichen Misshandlungen mittäterschaftlich beteiligt gewesen sein.

Der Beschuldigte Eyad A. ist der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie anderer Straftaten dringend verdächtig. Er soll zwischen Anfang Juli 2011 und Mitte Januar 2012 als Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes zu der Tötung von zwei Menschen sowie der Folterung und körperlichen Misshandlung von mindestens 2.000 Menschen Hilfe geleistet haben.

In den Haftbefehlen ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Spätestens seit April 2011 ging das syrische Regime dazu über, sämtliche regierungskritischen Aktivitäten der Opposition flächendeckend mit brutaler Gewalt zu unterdrücken. Den syrischen Geheimdiensten kam dabei eine wesentliche Rolle zu. Das Ziel war es, mit Hilfe der Geheimdienste die Protestbewegung bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu unterbinden. Die beiden Beschuldigten gehörten dem syrischen Allgemeinen Geheimdienst an, konkret einer für die Sicherheit im Raum Damaskus zuständigen Abteilung. Anwar R. leitete dort die sogenannte Ermittlungsabteilung mit einem daran angeschlossenen Gefängnis. Dort mussten die Gefangenen bei ihrer Vernehmung brutale und massive Folter über sich ergehen lassen. Als Leiter der Ermittlungsabteilung bestimmte und befehligte Anwar R. die Abläufe in dem Gefängnis und dabei auch den Einsatz von systematischen und brutalen Folterungen.

Eyad A. war in einer Einheit beschäftigt, die der Abteilung des Anwar R. zuarbeitete. Die Aufgabe von Eyad A. war es, im Rahmen von Personenkontrollen Deserteure, Demonstranten und sonstige verdächtige Personen festzustellen und zu verhaften. Konkret arbeitete Eyad A. im Sommer 2011 für einen Monat an einem Kontrollposten im Umland von Damaskus. Dort wurden täglich zwischen 200 und 300 Menschen kontrolliert. Etwa 100 von ihnen wurden pro Tag festgenommen, in das von Anwar R. geleitete Gefängnis gebracht und dort gefoltert. Später beteiligte sich Eyad A. an der Erstürmung von Häusern und Wohnungen. Im Herbst 2011 verfolgte er nach der gewaltsamen Beendigung einer Demonstration fliehende Demonstranten. Diejenigen, die nicht entkommen konnten, wurden von dem Beschuldigten und seinen Kollegen festgenommen und unter anderem in das von Anwar R. geleitete Gefängnis gebracht.

2012 verließen Anwar R. und Eyad A. Syrien.

Ebenfalls am gestrigen Tag wurde ein Mitarbeiter der Geheimdienstabteilung des Anwar R. in Frankreich durch die Staatsanwaltschaft Paris festgenommen. Die gestrigen Festnahmen waren im Rahmen einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe aufeinander abgestimmt.

Die Beschuldigten wurden gestern und heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat.

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