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Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ wegen des Verdachts des Völkermords u. a.

Ausgabejahr 2019
Datum 11.10.2019

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ wegen des Verdachts des Völkermords u. a.

Aufgrund eines Auslieferungsersuchens der Bundesanwaltschaft wurde am 9. Oktober 2019

der irakische Staatsangehörige Taha A.-J.

von Griechenland zum Zwecke der Strafverfolgung an die Bundesrepublik Deutschland überstellt und bei seiner Ankunft am Flughafen Frankfurt (Main) durch Beamte der Zentralen Kriminalinspektion (ZKI) Oldenburg festgenommen. Rechtsgrundlage hierfür ist ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 18. April 2019.

Bei dem Beschuldigten handelt es sich um den Ehemann von Jennifer W. Gegen sie hatte die Bundesanwaltschaft am 14. Dezember 2018 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München erhoben (vgl. Pressemitteilung Nr. 68 vom 28. Dezember 2018).

Taha A.-J. ist dringend verdächtig, Völkermord (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 VStGB) sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, 3, 5 und Nr. 9 VStGB) begangen zu haben. Zudem besteht ein dringender Tatverdacht wegen Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 VStGB) und wegen Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 Abs. 1 Satz 1, § 232 Abs. 3 Nr. 2 StGB a. F.).

In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Der Beschuldigte schloss sich vor März 2013 der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. Im Sommer 2015 kaufte er aus einer Gruppe von jesidischen Gefangenen des „IS“ heraus eine Frau und ihre fünf Jahre alte Tochter. Er verbrachte beide in den von ihm gemeinsam mit der gesondert Verfolgten Jennifer W. geführten Haushalt. Beide hielten dort Mutter und Tochter fortan als Sklaven und versorgten sie nur unzureichend mit Lebensmitteln und Wasser. Der Beschuldigte untersagte beiden die eigene Religion auszuüben und zwang sie, zum Islam zu konvertieren, den Koran zu lesen sowie regelmäßig zu beten. Beim Verlassen des Hauses musste die Mutter einen Vollschleier und ihre Tochter ein Kopftuch tragen. Beide wurden von Taha A.-J. mehrfach - unter anderem auch heftig und zur Bestrafung - geschlagen. Anlässlich einer weiteren Bestrafungsaktion kettete der Beschuldigte das Mädchen im Freien an und ließ es dort bei sengender Hitze qualvoll verdursten.

Der Beschuldigte wurde im Mai 2019 in Griechenland festgenommen und befand sich dort bis zu seiner Überstellung in die Bundesrepublik Deutschland am 9. Oktober 2019 in Auslieferungshaft. Er wurde gestern (11. Oktober 2019) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat.

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