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Neuer Haftbefehl gegen Stephan E. wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes zum Nachteil des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke erwirkt

Ausgabejahr 2019
Datum 02.07.2019

Neuer Haftbefehl gegen Stephan E. wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes zum Nachteil des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke erwirkt

Die Bundesanwaltschaft hat heute (2. Juli 2019) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen

den 45-jährigen deutschen Staatsangehörigen Stephan E.

wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes (§ 211 StGB) erwirkt.

Der Beschuldigte ist im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden. Dieser hat dem Beschuldigten den Haftbefehl verkündet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ersetzt den Haftbefehl des Amtsgerichts Kassel, auf dessen Grundlage sich der Beschuldigte bereits seit dem 16. Juni 2019 in Untersuchungshaft befand (vgl. Pressemitteilung Nr. 27 vom 17. Juni 2019).

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