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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ wegen Mordes und der Begehung eines Kriegsverbrechens erhoben

Ausgabejahr 2019
Datum 28.12.2018

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ wegen Mordes und der Begehung eines Kriegsverbrechens erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 14. Dezember 2018 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen

die 27-jährige deutsche Staatsangehörige Jennifer W.

erhoben. Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ aus niedrigen Beweggründen einen Menschen grausam getötet (§ 211, § 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB) und hierdurch ein Kriegsverbrechen begangen zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB). Zudem wird ihr ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt (§ 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffG).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Jennifer W. verließ Ende August 2014 die Bundesrepublik Deutschland, um sich der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ anzuschließen. Über die Türkei und Syrien reiste sie im September 2014 in den Irak ein und gliederte sich unmittelbar danach in die Entscheidungs- und Befehlsstruktur des „IS“ ein.

Im Zeitraum Juni bis September 2015 patrouillierte die Angeschuldigte für die „Sittenpolizei“ des „IS“ abends in den Parks der irakischen Städte Falludscha und Mossul. Ihre Aufgabe war es darauf zu achten, dass Frauen die von der Terrororganisation aufgestellten Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften einhalten. Zur Einschüchterung führte die Angeschuldigte ein Sturmgewehr des Typs Kalaschnikow, eine Pistole und eine mit Sprengstoff präparierte Weste mit. Als monatliche Entlohnung erhielt Jennifer W. vom „IS“ zwischen 70 und 100 US-Dollar.

Die Angeschuldigte und ihr Ehemann kauften im Sommer 2015 aus einer Gruppe von Kriegsgefangenen heraus ein fünf Jahre altes Mädchen und hielten das Kind in der Folgezeit in ihrem Haushalt als Sklavin. Nachdem das Mädchen erkrankt war und sich deshalb auf einer Matratze eingenässt hatte, kettete der Ehemann der Angeschuldigten das Mädchen zur Strafe im Freien an und ließ das Kind dort bei sengender Hitze qualvoll verdursten. Die Angeschuldigte ließ ihren Ehemann gewähren und unternahm nichts zur Rettung des Mädchens.

Ende Januar 2016 suchte die Angeschuldigte die Deutsche Botschaft in Ankara auf und beantragte dort neue Ausweispapiere. Beim Verlassen des Botschaftsgebäudes wurde sie von Angehörigen türkischer Sicherheitsbehörden festgenommen. Wenige Tage später wurde sie in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben. Seither hat es sich die Angeschuldigte zum Ziel gesetzt, in das Herrschaftsgebiet des „IS“ zurückzukehren.

Die Angeschuldigte wurde am 29. Juni 2018 auf dem Weg nach Syrien festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 34 vom 2. Juli 2018).

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