Der Generalbundesanwalt

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Über uns

Rund 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe und in Leipzig. Der Generalbundesanwalt ist ein politischer Beamter und wird auf Vorschlag des Bundesjustizministers vom Bundespräsidenten mit Zustimmung des Bundesrates ernannt. Seit 2024 ist Jens Rommel Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.

Insgesamt arbeiten rund 130 Bundesanwältinnen und Bundesanwälte, Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte fest bei der Bundesanwaltschaft. Sie werden von 50 bis 60 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und Richterinnen und Richtern aus den Bundesländern unterstützt. Diese wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in der Regel für drei Jahre abgeordnet.

Unterstützt wird die Arbeit der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte von insgesamt rund 170 Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, der Geschäftsstelle, der Fahrbereitschaft und der Wachtmeisterei. Diese übernehmen überwiegend organisatorische Aufgaben im täglichen Ablauf der Bundesanwaltschaft.

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