Der Generalbundesanwalt

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Wolfgang Fränkel

Portrait von Wolfgang Fränkel, Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof 23.03.1962 - 24.07.1962 Wolfgang Fränkel

Wolfgang Fränkel wurde drei Monate nach seiner Ernennung zum Generalbundesanwalt am 24. Juli 1962 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Es war bekannt geworden, dass Wolfgang Fränkel als sogenannter Hilfsarbeiter bei der Reichanwaltschaft für die Bearbeitung von [Nichtigkeitsbeschwerden] zuständig gewesen war. Im Rahmen dieser Tätigkeit hatte Fränkel in mehreren Dutzend Fällen die Todesstrafe beantragt. Diese Erkenntnisse führten zur Beendigung seiner Tätigkeit als Generalbundesanwalt. Seine persönliche Schuld am Versagen einer unabhängigen Justiz in der NS-Zeit hat Wolfgang Fränkel bis zuletzt geleugnet.

Mit der Person Fränkels setzt sich auch das Projekt zur [NS-Aufarbeitung] auseinander.

Lebenslauf:

04.01.1905geboren in Gablonz/Tschechien
1924-1928Studium der Rechtswissenschaften in Berlin, Göttingen und Kiel
1928 1. juristisches Staatsexamen in Kiel
19322. juristisches Staatsexamen in Berlin
1932-1934Gerichtsassessor
1934-1936Staatsanwaltschaft Kassel
1936-1945Abordnung als Hilfsarbeiter bei der Reichsanwaltschaft beim Reichsgericht in Leipzig
1947-1951Amtsgericht Rendsburg
1951-1962Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof
23.03.1962-24.07.1962Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
29.11.2010verstorben in Bad Liebenzell

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