Der Generalbundesanwalt

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Rechtsextremistischer Terrorismus

Die Verfolgung rechtsterroristischer Straftaten bildet einen Schwerpunkt unserer Ermittlungen. Vor allem die Erkenntnisse über den sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) und dessen Umfeld haben die Notwendigkeit umfassender Ermittlungen deutlich gemacht. Im November 2011 wurde die Existenz des NSU offenbar. Bis dahin hatten die Rechtsterroristen innerhalb von 13 Jahren zehn Menschen ermordet und zwei Sprengstoffanschläge sowie 15 bewaffnete Raubüberfälle verübt. Zwei Mitglieder des NSU entzogen sich ihrer Festnahme durch Suizid. Ein weiteres Mitglied der rechtsterroristischen Gruppe wurde 2018 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Perspektivaufnahme des Foyers der Bundesanwaltschaft Foyer Innenansicht

Ende der 70er Jahre erfolgte auf Anklage der Bundesanwaltschaft erstmals eine Verurteilung gegen mehrere Rechtsextremisten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Im sogenannten „Bückeburger Prozess“ wurden die vier Hauptangeklagten wegen mehrerer rechtsterroristischer Anschläge und Überfälle zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Am 26. September 1980 verübte ein Rechtsextremist einen Sprengstoffanschlag auf das Münchner Oktoberfest. 13 Menschen starben, mehr als 200 weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Auch der Täter selbst kam ums Leben.

In den 90er Jahren zeigte sich erneut die rassistisch motivierte Gewaltbereitschaft der rechtsextremistischen Szene. Bei Brandanschlägen in Mölln und Solingen starben insgesamt neun Menschen. Die Täter wurden zu langen Freiheitsstrafen verurteilt. Im September 1991 kam bei einem Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis ein ghanaischer Staatsangehöriger ums Leben. Nach neuen Ermittlungserkenntnissen klagte die Bundesanwaltschaft den Haupttäter im Frühjahr 2022 vor dem Oberlandesgericht Koblenz an. Seine Verurteilung zu einer mehrjährigen Jugendstrafe ist inzwischen rechtskräftig.

Rechtsextremistische Straftaten und Übergriffe werden von der Bundesanwaltschaft zum Schutze unserer pluralistischen Gesellschaft konsequent verfolgt. Die Bandbreite aktueller Fälle umfasst individuell radikalisierte Täter genauso wie Mitglieder rechtsextremer krimineller und terroristischer Vereinigungen, die teilweise gezielt die gewaltsame Auseinandersetzung mit mutmaßlichen Linksextremisten suchen.

Daneben nimmt die Bundesanwaltschaft verstärkt die sog. Reichsbürgerszene in den Blick. Diese sehr heterogene Szene vereint im Wesentlichen der Gedanke, dass die Institutionen der Bundesrepublik Deutschland keine Geltung beanspruchen dürften. Die Ermittlungstätigkeit der Bundesanwaltschaft richtet sich insbesondere gegen Vereinigungen, die entschlossen das Ziel verfolgen, das demokratische System mit Gewalt umzustürzen und durch neue Staats- und Gesellschaftsformen zu ersetzen. Darüber hinaus hat die Bundesanwaltschaft Fälle an sich gezogen, in denen Einzeltäter aus der Szene massive Gewaltdelikte gegen Repräsentanten des Staates verübt haben.

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